Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Hamburg: Musikgruppe verliert nach ihrer Auflösung nicht die Markenrechte an ihrem Namenveröffentlicht am 15. Juli 2009
OLG Hamburg, Beschluss vom 20.04.2009, Az. 5 W 39/09
§ 12 BGB, §§ 14, 15 MarkenGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass die vorübergehende Auflösung einer Musikgruppe nicht dazu führt, dass deren Rechte an dem von der Musikgruppe verwendeten Namen erlöschen. Vorausgegangen war ein Streit über die Anmeldung einer Domain, welche mit dem Namen der Musikgruppe identisch war. Sowohl die Hamburger Kammer als auch der Senat vertreten die Rechtsauffassung, dass es für kommerziellen Verwertungsmöglichkeiten an den Werken der Gruppe nicht darauf ankomme, ob diese Musikgruppe noch weiter in ihrer Formation fortbestehe und ggf. neue Werke herausbringe. (mehr …)