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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 5. September 2014

    LG Darmstadt, Urteil vom 28.08.2014, Az. 28 O 36/14
    § 675c BGB, § 675j BGB, § 675l BGB, § 675m BGB

    Das LG Darmstadt hat entschieden, dass eine Bank ihrem Kunden keinen Schadensersatz zu leisten hat, wenn dieser Opfer einer manipulierten Autorisierung im Online-Banking während der Nutzung des Smart-TAN-plus-Verfahrens wird. Ein solcher Vorgang sei ihm nach Rechtscheinsgrundsätzen zuzurechnen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. Februar 2014

    BGH, Urteil vom 17.12.2013, Az. XI ZR 66/13
    § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 675d Abs. 3 S. 2 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass die Bestimmung einer Bank „Nacherstellung von Kontoauszügen Pro Auszug 15,00 EUR“ unwirksam ist. Zwar sei eine Entgeltforderung für bestimmte Zusatzleistungen gemäß § 675 d BGB nicht ausgeschlossen, diese müsse sich allerdings an den tatsächlichen Kosten orientieren. Diese seien für die Nacherstellung von Auszügen in den meisten Fällen deutlich geringer als 15,00 EUR. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 29. Januar 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Stuttgart, Urteil vom 23.10.2013, Az. 13 S 108/13
    § 307 BGB, § 812 BGB

    Das LG Stuttgart hat entschieden, dass die Festlegung eines Bearbeitungsentgelts in den Allgmeinen Geschäftsbedingungen eines Darlehensvertrages unwirksam ist, weil es sich um eine unzulässige Preisnebenabrede handelt. Der Darlehensnehmer habe einen Anspruch auf Rückzahlung der Gebühr. Dabei komme es nicht darauf an, ob das Entgelt als prozentualer Anteil oder als ausgerechneter Betrag angegeben werde. Ein Anspruch auf höhere Zinsen im Wege der Vertragsanpassung bestehe seitens der Bank nach Wegfall des Bearbeitungsentgelts ebenfalls nicht. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. April 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 26.03.2013, Az. 6 U 184/12 – nicht rechtskräftig
    § 823 BGB, § 5 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Aufforderung an eine Bank durch einen Verbraucherschutzverband, das Konto eines für Abofallen-Betreiber tätigen Inkassounternehmens zu kündigen, einen unzulässigen Eingriff in den Gewerbebetrieb des Unternehmens darstellt. Zwar war das Gericht der Auffassung, dass die Beitreibung von Forderungen, die aus sog. Abofallen resultierten, auch durch entsprechend über den Sachverhalt aufgeklärte Inkassounternehmen unlauter sei – insbesondere, wenn der Schuldner den angeblichen Vertrag angefochten habe -, jedoch stünden einem Verbraucherverband andere Mittel zur Bekämpfung solcher Machenschaften zur Verfügung. Insbesondere habe der Verband zunächst versuchen müssen, ein gerichtliches Verbot des Geschäftsgebahrens zu erwirken. Etwas anders hat das OLG München entschieden (hier), dort ging es allerdings um einen Aufruf an die Verbraucher, Banken zur Kündigung von Konten der Abofallen-Betreiber selbst aufzufordern. Zum Volltext der Entscheidung:


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  • veröffentlicht am 10. April 2013

    OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2013, Az. I-6 U 114/11
    § 307 BGB

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine allgemeine Geschäftsbedingung einer Bank, welche für die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos eine gesonderte Gebühr vorsieht, unzulässig ist, da sie den Verbraucher unangemessen benachteiligt. Bei der Einrichtung eines solchen Kontos handele es sich um eine gesetzlich festgelegte Pflicht, die auf Verlangen des Kunden zu erfüllen sei. Für die Erfüllung einer solchen Pflicht sei die Erhebung eines gesonderten Entgelts nicht statthaft. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. Dezember 2012

    LG Mönchengladbach, Urteil vom 26.11.2012, Az. 8 O 62/12
    § 8 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWG

    Das LG Mönchengladbach hat entschieden, dass die Umstellung eines Kontovertrags durch eine Bank von einem Gratis-Modell zu einem kostenpflichtigen Konto nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden erfolgen darf. Das Anschreiben an Kunden mit u.a. folgendem Wortlaut „Wir garantieren Ihnen, dass Sie GiroStar, das regulär € 5,99 im Monat kostet, für 12 Monate kostenfrei erhalten. Sollten Sie nach Ablauf der 12 Monate GiroStar nicht weiter nutzen wollen, senden Sie uns dieses Schreiben mit umseitigem Vermerk und Unterschrift zurück“ sei irreführend, da dem Kunden vermittelt werde, dass ohne eine Äußerung von ihm das Konto kostenpflichtig werde. Schweigen könne jedoch keine wirksame Willenserklärung sein. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 14. Dezember 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG München, Urteil vom 15.11.2012, Az. 29 U 1481/12
    Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG, § 823 Abs. 1 BGB

    Das OLG München hat entschieden, dass der Aufruf einer Verbraucherzentrale, „Abofallenbetreibern das Handwerk zu legen“, indem man Banken zu der Kündigung von Konten der Abofallen-Betreiber auffordert, von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Der Aufruf (Wortlaut im Volltext unten) sei geeignet, dem von der Antragsgegnerin bekämpften Missstand zu begegnen, da der erwünschte Erfolg durch die Maßnahme gefördert werden könne. Eine Unverhältsnismäßigkeit liege nicht vor und die Antragsgegnerin verfolge auch keine eigenen wirtschaftlichen Interessen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 30. Oktober 2012

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.09.2012, Az. 3 U 231/11
    § 145 BGB, § 280 BGB, § 311 BGB

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Werbung mit u.a. der Formel „Gemeinsam entwickeln wir eine Finanzierungslösung, die zu Ihnen passt.“ keinen Anspruch des Verbrauchers auf Abschluss eines Darlehensvertrages begründet. Es handele sich nicht um einen Vertragsantrag der Bank, sondern lediglich um die unverbindliche Erklärung einer allgemeinen Vertragsbereitschaft bzw. das Angebot zu einer persönlichen Beratung. Aus der letztlich erfolgten Ablehnung eines Darlehensvertrages durch die Bank gegenüber dem Kläger ergebe sich auch kein Verschulden bei Vertragsverhandlungen. Schließlich dienten diese Verhandlungen gerade dazu, herauszufinden, ob ein Vertragsschluss in beiderseitigem Interesse liege. Jeder Vertragspartner habe die Freiheit, einen Vertragsschluss letztlich abzulehnen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 1. Oktober 2012

    LG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.08.2011, Az. 2-05 O 192/11

    Das LG Frankfurt hat  auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschieden, dass eine Bank nicht ohne die Zustimmung ihrer Kunden Kreditkarten austauschen darf (hier: VISA-Karte gegen Mastercard). Da der Kunde sich in der Regel bewusst für eine bestimmte Karte entscheide, dürfe er bei der Frage eines Austauschs nicht übergangen werden. Es handele sich eben nicht, wie von der Bank behauptet, lediglich um einen technisch-organisatorischen Vorgang, da eben doch Unterschiede zwischen den einzelnen Kartenanbietern bestünden.

  • veröffentlicht am 18. September 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 22.05.2012, Az. XI ZR 290/11
    § 307 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass eine in Bank-AGB niedergelegte Entgeltklausel für die Benachrichtigung eines Kunden über die Nichteinlösung einer Einzugsermächtigungslastschrift unwirksam ist, da sie den Kunden unangemessen benachteilige. Da das Kreditinstitut zur Benachrichtigung des Kunden verpflichtet sei, weil die Nichteinlösung einer Lastschrift für den Kunden einschneidende Folgen haben könne, sei die Auferlegung eines Entgelts hierfür treuwidrig. Zur Pressemitteilung Nr. 69/2012:

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