Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Darmstadt: Bank haftet nicht bei manipulierter TANplus-Überweisung / Man-in-the-middleveröffentlicht am 5. September 2014
LG Darmstadt, Urteil vom 28.08.2014, Az. 28 O 36/14
§ 675c BGB, § 675j BGB, § 675l BGB, § 675m BGBDas LG Darmstadt hat entschieden, dass eine Bank ihrem Kunden keinen Schadensersatz zu leisten hat, wenn dieser Opfer einer manipulierten Autorisierung im Online-Banking während der Nutzung des Smart-TAN-plus-Verfahrens wird. Ein solcher Vorgang sei ihm nach Rechtscheinsgrundsätzen zuzurechnen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Pauschale 15-EUR-Entgeltklausel für die Nacherstellung von Kontoauszügen in Bank-AGB ist unwirksamveröffentlicht am 20. Februar 2014
BGH, Urteil vom 17.12.2013, Az. XI ZR 66/13
§ 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 675d Abs. 3 S. 2 BGB
Der BGH hat entschieden, dass die Bestimmung einer Bank „Nacherstellung von Kontoauszügen Pro Auszug 15,00 EUR“ unwirksam ist. Zwar sei eine Entgeltforderung für bestimmte Zusatzleistungen gemäß § 675 d BGB nicht ausgeschlossen, diese müsse sich allerdings an den tatsächlichen Kosten orientieren. Diese seien für die Nacherstellung von Auszügen in den meisten Fällen deutlich geringer als 15,00 EUR. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Stuttgart: Festlegung eines Bearbeitungsentgelts in den AGB eines Darlehensvertrages ist unzulässigveröffentlicht am 29. Januar 2014
LG Stuttgart, Urteil vom 23.10.2013, Az. 13 S 108/13
§ 307 BGB, § 812 BGBDas LG Stuttgart hat entschieden, dass die Festlegung eines Bearbeitungsentgelts in den Allgmeinen Geschäftsbedingungen eines Darlehensvertrages unwirksam ist, weil es sich um eine unzulässige Preisnebenabrede handelt. Der Darlehensnehmer habe einen Anspruch auf Rückzahlung der Gebühr. Dabei komme es nicht darauf an, ob das Entgelt als prozentualer Anteil oder als ausgerechneter Betrag angegeben werde. Ein Anspruch auf höhere Zinsen im Wege der Vertragsanpassung bestehe seitens der Bank nach Wegfall des Bearbeitungsentgelts ebenfalls nicht. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Aufforderung an Banken, Konten von Abofallen-Inkassounternehmen zu kündigen, ist nicht zulässigveröffentlicht am 17. April 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 26.03.2013, Az. 6 U 184/12 – nicht rechtskräftig
§ 823 BGB, § 5 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Aufforderung an eine Bank durch einen Verbraucherschutzverband, das Konto eines für Abofallen-Betreiber tätigen Inkassounternehmens zu kündigen, einen unzulässigen Eingriff in den Gewerbebetrieb des Unternehmens darstellt. Zwar war das Gericht der Auffassung, dass die Beitreibung von Forderungen, die aus sog. Abofallen resultierten, auch durch entsprechend über den Sachverhalt aufgeklärte Inkassounternehmen unlauter sei – insbesondere, wenn der Schuldner den angeblichen Vertrag angefochten habe -, jedoch stünden einem Verbraucherverband andere Mittel zur Bekämpfung solcher Machenschaften zur Verfügung. Insbesondere habe der Verband zunächst versuchen müssen, ein gerichtliches Verbot des Geschäftsgebahrens zu erwirken. Etwas anders hat das OLG München entschieden (hier), dort ging es allerdings um einen Aufruf an die Verbraucher, Banken zur Kündigung von Konten der Abofallen-Betreiber selbst aufzufordern. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: AGB-Klausel über Sondergebühr für die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos ist unzulässigveröffentlicht am 10. April 2013
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2013, Az. I-6 U 114/11
§ 307 BGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine allgemeine Geschäftsbedingung einer Bank, welche für die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos eine gesonderte Gebühr vorsieht, unzulässig ist, da sie den Verbraucher unangemessen benachteiligt. Bei der Einrichtung eines solchen Kontos handele es sich um eine gesetzlich festgelegte Pflicht, die auf Verlangen des Kunden zu erfüllen sei. Für die Erfüllung einer solchen Pflicht sei die Erhebung eines gesonderten Entgelts nicht statthaft. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Mönchengladbach: Irreführendes Bank-Angebot – Gratis-Konto darf nur mit Zustimmung des Kunden in kostenpflichtiges Konto umgewandelt werdenveröffentlicht am 20. Dezember 2012
LG Mönchengladbach, Urteil vom 26.11.2012, Az. 8 O 62/12
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWGDas LG Mönchengladbach hat entschieden, dass die Umstellung eines Kontovertrags durch eine Bank von einem Gratis-Modell zu einem kostenpflichtigen Konto nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden erfolgen darf. Das Anschreiben an Kunden mit u.a. folgendem Wortlaut „Wir garantieren Ihnen, dass Sie GiroStar, das regulär € 5,99 im Monat kostet, für 12 Monate kostenfrei erhalten. Sollten Sie nach Ablauf der 12 Monate GiroStar nicht weiter nutzen wollen, senden Sie uns dieses Schreiben mit umseitigem Vermerk und Unterschrift zurück“ sei irreführend, da dem Kunden vermittelt werde, dass ohne eine Äußerung von ihm das Konto kostenpflichtig werde. Schweigen könne jedoch keine wirksame Willenserklärung sein. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG München: Boykott-Aufruf an Banken gegen Abofallen-Betreiber ist zulässigveröffentlicht am 14. Dezember 2012
OLG München, Urteil vom 15.11.2012, Az. 29 U 1481/12
Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG, § 823 Abs. 1 BGBDas OLG München hat entschieden, dass der Aufruf einer Verbraucherzentrale, „Abofallenbetreibern das Handwerk zu legen“, indem man Banken zu der Kündigung von Konten der Abofallen-Betreiber auffordert, von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Der Aufruf (Wortlaut im Volltext unten) sei geeignet, dem von der Antragsgegnerin bekämpften Missstand zu begegnen, da der erwünschte Erfolg durch die Maßnahme gefördert werden könne. Eine Unverhältsnismäßigkeit liege nicht vor und die Antragsgegnerin verfolge auch keine eigenen wirtschaftlichen Interessen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Lehnt die Bank den Darlehensvertrag ab, obwohl sie geworben hat „Gemeinsam entwickeln wir eine Finanzierungslösung“, steht dem Verbraucher kein Anspruch auf Schadensersatz zuveröffentlicht am 30. Oktober 2012
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.09.2012, Az. 3 U 231/11
§ 145 BGB, § 280 BGB, § 311 BGBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Werbung mit u.a. der Formel „Gemeinsam entwickeln wir eine Finanzierungslösung, die zu Ihnen passt.“ keinen Anspruch des Verbrauchers auf Abschluss eines Darlehensvertrages begründet. Es handele sich nicht um einen Vertragsantrag der Bank, sondern lediglich um die unverbindliche Erklärung einer allgemeinen Vertragsbereitschaft bzw. das Angebot zu einer persönlichen Beratung. Aus der letztlich erfolgten Ablehnung eines Darlehensvertrages durch die Bank gegenüber dem Kläger ergebe sich auch kein Verschulden bei Vertragsverhandlungen. Schließlich dienten diese Verhandlungen gerade dazu, herauszufinden, ob ein Vertragsschluss in beiderseitigem Interesse liege. Jeder Vertragspartner habe die Freiheit, einen Vertragsschluss letztlich abzulehnen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Frankfurt a.M.: Kein Kreditkartentausch durch Bank ohne Einverständnis des Kundenveröffentlicht am 1. Oktober 2012
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.08.2011, Az. 2-05 O 192/11
Das LG Frankfurt hat auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschieden, dass eine Bank nicht ohne die Zustimmung ihrer Kunden Kreditkarten austauschen darf (hier: VISA-Karte gegen Mastercard). Da der Kunde sich in der Regel bewusst für eine bestimmte Karte entscheide, dürfe er bei der Frage eines Austauschs nicht übergangen werden. Es handele sich eben nicht, wie von der Bank behauptet, lediglich um einen technisch-organisatorischen Vorgang, da eben doch Unterschiede zwischen den einzelnen Kartenanbietern bestünden. - BGH: Kein Entgelt für Benachrichtigung über Rücklastschriften durch Bank-AGB erhebbarveröffentlicht am 18. September 2012
BGH, Urteil vom 22.05.2012, Az. XI ZR 290/11
§ 307 BGBDer BGH hat entschieden, dass eine in Bank-AGB niedergelegte Entgeltklausel für die Benachrichtigung eines Kunden über die Nichteinlösung einer Einzugsermächtigungslastschrift unwirksam ist, da sie den Kunden unangemessen benachteilige. Da das Kreditinstitut zur Benachrichtigung des Kunden verpflichtet sei, weil die Nichteinlösung einer Lastschrift für den Kunden einschneidende Folgen haben könne, sei die Auferlegung eines Entgelts hierfür treuwidrig. Zur Pressemitteilung Nr. 69/2012: