Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Frankfurt a.M.: Bank-AGB-Klausel, die Gebühren für geduldete Überziehungen vorsieht, ist unwirksamveröffentlicht am 18. Februar 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.12.2014, Az. 1 U 170/13 – nicht rechtskräftig
§ 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 307 Abs. 3 S. 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGBDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die AGB-Klausel „Die Kosten für geduldete Überziehungen, die ab dem Zeitpunkt der Überziehung anfallen, betragen 6,90 Euro (Stand August 2012) und werden im Falle einer geduldeten Überziehung einmalig pro Rechnungsabschluss berechnet.“ unwirksam ist. Der Senat hat allerdings die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)