Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- VG Hamburg: Kunst als Sondernutzung im öffentlichen Raum?veröffentlicht am 15. Oktober 2015
VG Hamburg, Urteil vom 26.02.2015, Az. 20 K 2855/13
§ 19 Abs. 1 WegeG HA, § 19 Abs. 4 Nr. 3 WegeG HA; Art. 5 Abs 3 GGDas VG Hamburg hat entschieden, dass Kunst im öffentlichen Raum, welche öffentliches Eigentum in Anspruch nimmt (hier: Aufbringung von Bildern auf einem öffentlichen Platz, welche die Schatten von Sitzbänken darstellen sollen), nicht unter den Schutzbereich der Kunstfreiheit fällt. Für die Installation des Kunstwerks sei eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich, bei deren Erteilung eine Abwägung zwischen den Belangen des beantragenden Künstlers, den Belangen anderer Künstler und öffentlichen Belangen stattzufinden habe. Vorliegend sei die Erlaubnis rechtmäßig verweigert worden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)