Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Koblenz: Testsiegel-Werbung ist unzulässig, wenn das Siegel sich auf ein nicht baugleiches Gerät beziehtveröffentlicht am 30. August 2013
OLG Koblenz, Urteil vom 27.03.2013, Az. 9 U 1097/12
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, Nr. 2 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWGDas OLG Koblenz hat entschieden, dass es unzulässig ist, ein Testsiegel für ein Gerät (hier: Blutdruckmessgerät) in der Werbung für ein Nachfolgemodell zu verwenden, wenn das Nachfolgemodell technisch nicht identisch mit dem zertifizierten Gerät ist. Dies führe den Verbraucher in die Irre. Darüber hinaus stelle es auch einen Wettbewerbsverstoß dar, wenn die Verwendung des Siegels von der erteilenden Stelle nicht genehmigt wurde. Zitat: