Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Nürnberg: Kann eine Vertragsstrafe per AGB vereinbart werden?veröffentlicht am 24. Juni 2010
OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.03.2010, Az. 13 U 201/10
§ 307 Abs. 1 BGBDas OLG Nürnberg hat in einem Hinweisbeschluss darauf hingewiesen, dass eine Vertragsstrafe – auch in baurechtlichen Angelegenheiten – nicht ohne weiteres über Allgemeine Geschäftsvereinbarungen in den Vertrag eingeführt werden darf. Zum Beschluss im Volltext: (mehr …)