Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- AG Mannheim: Rechtsanwalt hat Anspruch auf die höchste (2,5-fache) Geschäftsgebührveröffentlicht am 31. Oktober 2008
AG Mannheim, Urteil vom 27.08.2008, Az. 14 C 138/08
§ 667 BGB, Nr. 2400 VV RVGDas AG Mannheim hat einer Rechtsanwaltskanzlei statt der für die außergerichtliche Tätigkeit nach dem RVG üblichen Mittelgebühr von 1,3 gleich die Höchstgebühr, also eine 2,5-fache Geschäftsgebühr (Nr. 2400 VV RVG) zugebilligt. In diesem – einmal nicht aus dem Onlinehandelsrecht, sondern Personenschadensrecht – stammenden Fall waren die Voraussetzungen für diesen Richterspruch allerdings sehr hoch. Im Einzelnen begründete die Richterin ihre Entscheidung wie folgt:
– extremer Lebenseinschnitt durch stärksten Personenschaden
– Heilungskomplikationen mit Dauerschaden
– weit überdurchschnittliche Gesamtbearbeitungszeit von 24 Arbeitsstunden
– überlange Bearbeitungsdauer von zwölf Monaten mit Notwendigkeit wiederholten Einarbeitens
– nicht regulierender Haftpflichtversicherer
– streitiger Haftungsgrund
– Erforderlichkeit von Spezialkenntnissen