Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Koblenz: Pension haftet für falsche Sterne-Werbung auf Buchungsportalveröffentlicht am 5. Mai 2014
LG Koblenz, Urteil vom 17.12.2013, Az. 4 HK O 86/13
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG Koblenz hat entschieden, dass ein Unternehmen für eine falsche Werbung auf einem Buchungsportal haftet, auch wenn der Betreiber des Portals eigenmächtig Werbetexte verändert hat. Vorliegend besaß die werbende Pension keine offizielle Sterne-Klassifizierung durch den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband, sondern lediglich eine Einstufung durch den Deutschen Tourismusverband. Durch die Werbung auf dem Portal booking.com mit 5-zackigen Sternen sei jedoch der Eindruck einer offiziellen Klassifizierung erweckt worden, was irreführend sei. Dass durch das Portal booking.com eigenmächtig Änderungen am Werbetext vorgenommen worden seien, fiel nicht ins Gewicht, da es sich um einen Beauftragten handele, dessen Handlungen dem Auftraggeber zuzurechnen seien.
- LG Aachen: Auftraggeber ist für irreführende Handlungen seiner Mitarbeiter / Beauftragten verantwortlichveröffentlicht am 13. Dezember 2012
Landgericht Aachen, Urteil vom 04.09.2012, Az. 41 O 56/12
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 8 UWGDas LG Aachen hat entschieden, dass ein Unternehmer für irreführende Handlungen und unwahre Angaben seines Beauftragten auch dann verantwortlich ist, wenn er zuvor auf die Unzulässigkeit des Verhaltens hingewiesen hat. Vorliegend hatte die Beklagte, die Vertriebsgesellschaft eines Energieversorgers, eine Werbeaktion gestartet, bei der Mitarbeiter der beauftragten Marketinggesellschaft private Haushalte aufsuchten. Diese gaben sich zum Teil als Mitarbeiter der Klägerin, ebenfalls eine Energieversorgerin, aus. Dieses Verhalten sei als wettbewerbswidrige Irreführung der Beklagten zu ahnden, die die Verantwortung für die Kampagne getragen habe. Dass sie eine solche Täuschung nicht beauftragt habe und nicht davon gewusst habe, sei für die Verantwortlichkeit unerheblich. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Haftung des Betriebsinhabers für Wettbewerbsverstöße auch ohne sein Wissenveröffentlicht am 9. Juli 2011
OLG Hamm, Urteil vom 05.04.2011, Az. I-4 U 193/10
§§ 8 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1, 3 Abs. 1 und 5 Abs. 1 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass ein Betriebsinhaber auch für das Betreiben irreführender Werbung durch Vertriebspartner haftet, auch wenn er von den getroffenen Werbemaßnahmen keine Kenntnis hatte. Dem Inhaber eines Unternehmens seien Zuwiderhandlungen seiner Angestellten oder Beauftragten wie eigene Handlungen zuzurechnen, weil die arbeitsteilige Organisation eines Unternehmens die Verantwortung für das Verhalten im Wettbewerb nicht beseitigen solle. Entlasten könne sich der Inhaber dabei nicht, sondern er hafte auch für die ohne sein Wissen und gegen seinen Willen von einem Beauftragten begangenen Wettbewerbsverstöße. Zum Volltext der Entscheidung: