Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Saarbrücken: Die unwahre Behauptung einer Beauftragung durch die IHK ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 19. November 2013
OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.10.2013, Az. 1 U 225/12
§ 5 UWG, § 7 UWGDas OLG Saarbrücken hat entschieden, dass ein Versicherungsmakler, der gegenüber potentiellen Kunden telefonisch wahrheitswidrig angibt, dass er von der Industrie- und Handelskammer mit einer Versicherungsprüfung bei Existenzgründern beauftragt sei, irreführend handelt. Darüber hinaus liege eine unzulässige belästigende Telefonwerbung vor, da die Angerufenen eine solche Beratung nicht gewünscht hätten. Aufgeflogen war der Versicherungsmakler durch einen Angerufenen, der bei der IHK wegen der angeblichen Beauftragung nachfragte.
- OLG Frankfurt: Haftung für ohne Wissen geschaltete Werbungveröffentlicht am 10. September 2010
OLG Frankfurt, Urteil vom 05.08.2010, Az. 6 U 67/09
§ 8 Abs. 2 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Inhaber einer Agentur (hier: für Goldankauf) auch für Werbung eines Ankäufers haftet, wenn diese ohne sein Wissen geschaltet wurde. Die streitgegenständliche Werbung enthielt irreführende Angaben und war damit wettbewerbswidrig. Da die Anzeige weder eine allgemeine Werbung für das von X unterhaltene Agenturankaufsystem noch eine Gemeinschaftswerbung für mehrere Agenturen darstellte, sondern eine individuell auf die Agentur der Beklagten ausgerichtete Werbung gewesen sei, müsse sich diese die Werbung zurechnen lassen. Eine solche Werbung gehöre normalerweise allein zum eigenen betrieblichen Bereich der Agentur. Überlasse die Agentur diese Werbetätigkeit vollständig dem mit ihr vertraglich verbundenen Betreiber des Agentursystems, seien die Voraussetzungen für ein Beauftragtenverhältnis im wettbewerbsrechtlichen Sinn erfüllt. Zum Volltext der Entscheidung:
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