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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. Dezember 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 21.09.2012, Az. 6 U 53/12 – nicht rechtskräftig
    § 3 Abs. 2 UWG, § 4 Nr. 6 UWG, Anhang (zu § 3 Abs. 3) Nr. 28 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Fernseh-Werbung für Fruchtgummi, in welcher angekündigt wird, dass man beim Kauf von fünf Packungen zum Preis von ca. je 1 € die Originaleinkaufsbelege einsenden und so die Chance erlangen könne, einen von 100 „Goldbärenbarren“ im Wert von 5.000 € zu gewinnen, wettbewerbswidrig ist, weil darin eine unzulässige Kopplung von Warenabsatz und Gewinnspiel liegt. Die Werbung richte sich insbesondere an Kinder und Jugendliche, die besonders schutzbedürftig seien. Für die Beurteilung der Unlauterkeit komme es auf den Einzelfall an; hier liege sie vor, da Minderjährigen eine unrealistische Korrelation von Mehreinkauf und Gewinnchance vorgespiegelt werde und sie dadurch zu einem Kauf über Bedarf angeregt würden. Zitat:

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  • veröffentlicht am 13. September 2011

    KG Berlin, Beschluss vom 18.03.2011, Az. 5 W 59/11
    § 3 UWG, § 7 UWG, § 8 UWG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass für erlaubte E-Mail-Werbung gemäß § 7 Abs. 3 UWG, der eine Ausnahme für die Direktwerbung eines Händlers für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen darstellt, eine enge Auslegung des Begriffs „ähnlich“ erforderlich ist. Diese Ähnlichkeit müsse sich auf in der Vergangenheit von dem Kunden erworbene Waren beziehen. Die beworbenen Produkte müssten austauschbar sein oder einem ähnlichen Verwendungszweck dienen. Im entschiedenen Fall hatte das Gericht eine Ähnlichkeit abgelehnt. Der betroffenen Kunde hatte ein „Don’t break the bottle-Geduldsspiel“ erworben und erhielt Werbung u.a. für „Origami Papier-Servietten“ oder „Leuchtende Party-Gläser“ als „Must-haves für deine Silvesterparty“. Zitat des Gerichts:

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