Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Düsseldorf: Markenrechtsverstoß auch durch abgelaufene eBay-Auktionen möglichveröffentlicht am 16. Juni 2009
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.03.2006, Az. I-20 U 79/05
§§ 14, 15 MarkenGDas OLG Düsseldorf vertritt die Auffassung, dass Markenrechtsverstöße, die in bereits abgelaufenen eBay-Auktionen begangen wurden, abgemahnt werden können, so lange die Auktion auch nach Beendigung noch bei eBay abrufbar ist (i.d.R. 90 Tage). Denn auch bei beendeten Auktionen würde der Markenname noch werblich im Zusammenhang mit Produkten des Verletzers gezeigt. Den Einwand des Verletzers, dass er auf die abgelaufenen Auktionen keinen Einfluss habe, ließ das Gericht nicht gelten. Eine allgemeine Auskunft von eBay, dass eine vorzeitige Löschung in der Regel nicht möglich beziehungsweise nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sei, sah das Gericht nicht als Beweis für eine subjektive Unmöglichkeit des Verletzers an, die abgelaufenen Angebote zu entfernen. Zumindest reiche diese Auskunft nicht, um daraus zu schließen, dass einer Forderung der Beklagten auf sofortige Löschung ihrer Angebote unter Hinweis auf die abgegebene Unterlassungserklärung nicht entsprochen worden wäre. (Vgl. auch zur Abmahnung von seit längerer Zeit abgeschlossenen Internetangeboten Link: OLG Hamm).