Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LAG Düsseldorf: Arbeit aus dem Home-Office kann nicht ohne Weiteres einseitig vom Arbeitgeber beendet werden / Telearbeitveröffentlicht am 19. November 2014
LAG Düsseldorf, Urteil vom 10.09.2014, Az. 12 Sa 505/14
§ 5 Abs. 3 und 4 BetrVG, § 95 Abs. 3 S.1 und 2 BetrVG, § 99 Abs. 1 S.1 BetrVG, § 242 BGB, § 305 BGB, § 305c Abs. 2 BGB, § 306 Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 1 S.1 BGB, § 307 Abs. 2Nr . 1 und 2 GewO, § 310 Abs. 4 S.2 GewO; § 106 Satz 1 GewO, § 2 KSchG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPODas LAG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Vereinbarung in allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen, wonach die einem Arbeitnehmer erlaubte Telearbeit („Homeoffice“) ohne Abwägung der Arbeitnehmerinteressen einseitig vom Arbeitgeber aufgekündigt werden kann, unwirksam ist. Es liege insoweit eine Abweichung von dem gesetzlichen Leitbild des § 106 Satz 1 GewO gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB vor. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Beteiligung an Tonträgererlösen nach beendeter Zusammenarbeitveröffentlicht am 13. November 2014
OLG Frankfurt a.M., Teilurteil vom 14.10.2014, Az. 11 U 43/14
§ 8 UrhG, § 73 UrhG, § 80 UrhG; § 242 BGB
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Bandmitglied nach Beendigung der Zusammenarbeit mit der Band trotz einer pauschalen Beteiligungsvereinbarung keinen Anspruch auf Anteile von Tonträgererlösen hat, an welchen das Mitglied selbst nicht mitgewirkt hat. Die Auszahlung der Erlöse sei auf die Tonträger zu beschränken, an denen das ehemalige Bandmitglied aktiv als Künstler Anteil gehabt habe. Zum Volltext der Entscheidung: - AG Krefeld: Zur zulässigen Angebotsbeendigung bei eBayveröffentlicht am 7. Februar 2014
AG Krefeld, Urteil vom 07.06.2013, Az. 5 C 352/12
§ 10 Abs. 1 Satz 5 ebay-AGBDas AG Krefeld hat entschieden, dass eine vorzeitige Angebotsbeendigung auf den Internet-Handelsplattform eBay nicht zu vertragsrechtlichen Ansprüchen des zu dem Zeitpunkt Höchstbietenden führt, wenn die Beendigung gemäß den eBay-AGB erfolgte. Demnach berechtigten nicht nur die gesetzlichen Anfechtungsgründe zu einer vorzeitigen Beendigung, sondern auch die Situation, dass ein Artikel verloren gegangen, beschädigt oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar sei. Vorliegend sei der Kaufgegenstand (ein Handy) während der Angebotslaufzeit beschädigt worden, so dass die Beendigung rechtmäßig gewesen sei. Dies sei vom Verkäufer jedoch nachzuweisen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Eine Frau, die nicht mehr als Callgirl arbeitet, muss auch nicht die Nutzung ihres Fotos durch ihre ehemalige Agentur dulden / Zum Widerruf des Einverständnisses der Fotonutzungveröffentlicht am 19. August 2011
LG Köln, Urteil vom 08.06.2011, Az. 28 O 859/10
§ 22 KUG; §§ 812; 818; 823; 1004 BGBDas LG Köln hat entschieden, dass es ein Ex-Callgirl nicht zu dulden hat, wenn ihre ehemalige Agentur weiter mit ihrem Bild wirbt und den Eindruck erweckt, dass sie weiter als Callgirl zur Verfügung stehe. Die Kammer setzte fiktive Lizenzgebühren für die unerlaubte Nutzung des Fotos zu Gunsten des Callgirls von 3.000,00 EUR sowie Abmahnkosten in Höhe von 1.085,04 EUR (Gegenstandswert 25.000,00 EUR) fest. Die Berufung gegen das Urteil hat das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 27.03.2012, Az. 15 U 161/11) zurückgewiesen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: eBay-Auktionsabbruch bei Verlust der Ware verpflichtet nicht zum Schadensersatzveröffentlicht am 10. Juni 2011
BGH, Urteil vom 08.06.2011, Az. VIII ZR 305/10
§ 10 Abs. 1 eBay-AGBDer BGH hat entschieden, dass ein eBay-Verkäufer eine bereits bebotene Auktion bei Verlust der Ware vorzeitig abbrechen darf, ohne dem Höchstbietenden zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Dies gelte jedenfalls, wenn die Ware dem Verkäufer gestohlen wurde. Dies ergebe sich bereits aus den eBay-Regeln selbst. Aus der Pressemitteilung Nr. 101/2011 der Pressestelle des Bundesgerichtshofs vom 08.06.2011 (Zitat):
- OLG Hamburg: Musikgruppe verliert nach ihrer Auflösung nicht die Markenrechte an ihrem Namenveröffentlicht am 15. Juli 2009
OLG Hamburg, Beschluss vom 20.04.2009, Az. 5 W 39/09
§ 12 BGB, §§ 14, 15 MarkenGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass die vorübergehende Auflösung einer Musikgruppe nicht dazu führt, dass deren Rechte an dem von der Musikgruppe verwendeten Namen erlöschen. Vorausgegangen war ein Streit über die Anmeldung einer Domain, welche mit dem Namen der Musikgruppe identisch war. Sowohl die Hamburger Kammer als auch der Senat vertreten die Rechtsauffassung, dass es für kommerziellen Verwertungsmöglichkeiten an den Werken der Gruppe nicht darauf ankomme, ob diese Musikgruppe noch weiter in ihrer Formation fortbestehe und ggf. neue Werke herausbringe. (mehr …)