Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Düsseldorf: Bei der Veröffentlichung von Nacktbildern ohne Befugnis besteht Anspruch auf Schmerzensgeldveröffentlicht am 19. Dezember 2012
LG Düsseldorf, Urteil vom 16.11.2011, Az. 12 O 438/10
§ 823 Abs. 1 BGB; Art. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Model Schmerzensgeld zusteht, wenn von ihr Nacktfotos ohne Befugnis veröffentlicht werden. Zwar waren die Bilder mit Einwilligung für eine Modellaktion gefertigt worden, eine spätere Veröffentlichung in einer Werbebroschüre war hingegen nicht vorgesehen. Jeder, der das Personenbild eines anderen verbreiten wolle, sei jedoch von sich aus zur Prüfung gehalten, wie weit seine Veröffentlichungsbefugnis reiche. Dies hätte die Beklagte tun müssen bzw. sich eine Einwilligung zur erneuten Veröffentlichung erteilen lassen müssen. Der Klägerin wurden 5.000,00 EUR Entschädigung zugesprochen. Zum Volltext der Entscheidung: