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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 18. Januar 2016

    LG Freiburg, Urteil vom 30.11.2015, Az. 12 O 46/15 KfH
    § 12 Abs. 1 S. 2 UWG, § 4 Nr. 11 UWG a.F., § 5 Abs. 1 UWG, Anlage 4 PKW EnVKV

    Das LG Freiburg hat entschieden, dass eine Abmahnung, die lediglich pauschal und oberflächlich den abgemahnten Wettbewerbsverstoß beschreibt, zwar einen Unterlassungsanspruch begründen kann, jedoch keinen Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten erzeugt. Vorliegend habe die Abmahnung zwar auf den konkreten Verstoß Bezug genommen, jedoch nicht dargelegt, worin genau der Rechtsverstoß besteht und zudem auf einen nicht einschlägigen Sachverhalt referenziert. Eine berechtigte Abmahnung, welche gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG zu einem Erstattungsanspruch führe, setze voraus, dass der Abgemahnte den vermeintlichen Verstoß erfassen könne, um eine gerichtliche Auseinandersetzung entbehrlich machen zu können. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 27. April 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammVG Meiningen, Beschluss vom 25.02.2015, Az. 8 E 464/14
    § 4 Abs. 2 TPG

    Das VG Meiningen hat entschieden, dass der Presse nach dem (Thüringer) Pressegesetz ein Recht auf Einsichtnahme in die Begründung eines Strafurteils zusteht. Dabei müsse die öffentliche Behörde eine herausgabefähige, d. h. insbesondere anonymisierte und neutralisierte Fassung der zur Veröffentlichung vorgesehenen Entscheidung herstellen. Dabei seien die Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten, der Datenschutz und das Steuergeheimnis zu beachten. Im Rubrum seien die Angaben über die Parteien und ihre Vertreter vollständig zu löschen, im Sachverhalt sowie in den Entscheidungsgründen die Namen aller Personen, einschließlich der Zeugen und Orte bis auf den Anfangsbuchstaben, alle Adressen (auch Mail Adressen) sowie die Angaben zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten zu entfernen. Dies sei rechtlich geboten, aber auch genügend. Hinweis: Der Beschluss wurde durch das OVG Thüringen aufgehoben, da das Strafurteil nicht rechtskräftig sei (hier). Zum Volltext der Entscheidung des VG Meiningen: (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. April 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBayVGH, Urteil vom 19.09.2013, Az. 7 B 12.2358
    Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG, § 5 Abs. 1 JugSchMedienStVtr BY, § 14 Abs. 1 JugSchMedienStVtr BY, § 14 Abs. 2 JugSchMedienStVtr BY, § 16 Abs. 1 JugSchMedienStVtr BY, § 17 Abs. 1 JugSchMedienStVtr BY, § 20 Abs. 1 JugSchMedienStVtr BY, § 20 Abs. 4 JugSchMedienStVtr BY, § 59 Abs. 3 RdFunkStVtr BY

    Der BayVGH hat entschieden, dass ein Fernsehsender, der ein entwicklungsbeeinträchtigendes Telemedien-Angebot (Erotik-Teletexttafeln) vorhält, dass für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren zugänglich ist, nicht pauschal und ohne Begründung zur Unterlassung des Vorhaltens solcher Seiten angehalten werden kann. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. Mai 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 04.04.2013, Az. 6 W 85/12
    § 5 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein gerichtliches Verbot in einem Unterlassungsverfahren nur gemäß dem Unterlassungsantrag, der sich gegen ein konkrete Verletzungsform richtet, begründet werden kann. Liege eine Irreführung über andere Tatsachen vor, auf welche sich der Kläger jedoch nicht beruft, kann dies nicht zur Grundlage der gerichtlichen Entscheidung gemacht werden. Dies gelte auch, wenn die im Antrag nicht erwähnte Verletzungsform zu demselben Lebenssachverhalt gehöre und Teil des Streitgegenstands im prozessualen Sinne sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 9. August 2012

    KG Berlin, Urteil vom 19.07.2012, Az. 6 U 195/11
    § 3 UWG, § 4 UWG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass eine Abmahnung, die eine unzutreffende rechtliche Begründung enthält, nicht zwangsläufig unwirksam ist. Es komme in erster Linie darauf an, dass das beanstandete Verhalten (hier: Nachahmung von Waren) in tatsächlicher Form zutreffend beschrieben werde. Ist dies der Fall, bestehe nicht nur ein Anspruch auf Unterlassung, sondern auch auf Ersatz der Abmahnkosten. Die mögliche Verwechslung von Textbausteinen wurde vom Senat demnach nicht schwerwiegend geahndet (vorliegend war in der Begründung fälschlich nicht der Vorwurf der unlauteren Verhaltens erhoben worden, sondern es wurde auf einen Verstoß gegen die in einer einstweiligen Verfügung ausgesprochenen Verbote Bezug genommen).

  • veröffentlicht am 11. Januar 2012

    BPatG, Beschluss vom 02.02.2011, Az. 26 W (pat) 47/10
    § 71 Abs. 1 S. 1 MarkenG, § 71 Abs. 4 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass in einem Widerspruchsverfahren dem Widersprechenden aus Billigkeitsgründen ausnahmsweise die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen sind, wenn dieser seinen Widerspruch nicht begründet. Dies widerspreche der prozessualen Sorgfalt. Von einer solchen Sorgfaltspflichtverletzung sei nach ständiger Rechtsprechung des Bundespatentgerichts auszugehen, wenn ein Verfahrensbeteiligter in einer nach anerkannten Beurteilungsgesichtspunkten aussichtslosen oder kaum Aussicht auf Erfolg versprechenden Situation sein Interesse an dem Erhalt oder dem Erlöschen des Markenschutzes durchzusetzen versuche. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Januar 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBPatG, Beschluss vom 07.12.2011, Az. 28 W (pat) 39/11
    § 85 Abs. 3 S. 2 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass bei einer Beschwerde, die ohne Begründung eingereicht wurde, nach angemessener Frist entschieden werden kann. Es müsse dem Beschwerdeführer keine erneute Frist zur Begründung gesetzt werden, wenn mehr als ein Monat nach Beschwerdeeinlegung vergangen ist. Das Gericht könne zu diesem Zeitpunkt eine Entscheidung über die Beschwerde treffen.

  • veröffentlicht am 28. November 2011

    KG Berlin, Beschluss vom 10.07.2008, Az. 1 W 164/08
    §§ Nr. 3201 Nr. 1 VV RVG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass dann, wenn seitens des Berufungsbeklagten ein Antrag auf Zurückweisung der Berufung vor Zustellung der Berufungsbegründung gestellt wird, grundsätzlich nur eine 1,1-Verfahrensgebühr nach Nr. 3201 Nr. 1 VV RVG anfällt. Denn der Berufungsbeklagte könne sich erst nach Vorliegen der Berufungsbegründung mit Inhalt und Umfang des Angriffs auf das erstinstanzliche Urteil sachlich auseinandersetzen und durch einen entsprechenden Gegenantrag sowie dessen Begründung das Verfahren fördern. Dies gelte erst recht, wenn sich die anwaltliche Tätigkeit darauf beschränke, einem Antrag auf erneute Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist zu widersprechen. Der Rechtspfleger hatte eine 1,6-fache Verfahrensgebühr festgesetzt. Zur Entscheidung im Volltext: (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. November 2010

    BVerfG, Beschluss vom 14.09.2010, Az. 1 BvR 1504/10
    Art. 12 Abs. 1 oder Art. 2 Abs. 1 GG; §§ 23 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz; 92 BVerfGG

    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine Verfassungsbeschwerde, die sich auf eine zu enge Auslegung der wettbewerbsrechtlichen Generalklausel (§ 3 UWG) stützt, in der Begründung konkret darlegen muss, aus welchem Grund über den Schutz des Markenrechts und der Spezialtatbestände des Wettbewerbsrechts hinaus die Generalklausel des § 3 UWG als Auffangtatbestand extensiv ausgelegt werden sollte. Allein der Hinweis auf die Generalklausel und eine zu einschränkende Auslegung genüge nicht. Damit sei die Verfassungsbeschwerde bereits unzulässig und werde nicht zur Entscheidung angenommen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 9. Juli 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuG, Urteil vom 30.06.2010, Az. T-351/08
    Art. 73 S. 1 VO 40/94 a.F.; Art 75 S. 1 VO 207/2009; Art. 253 EG

    Das Europäische Gericht erster Instanz hat entschieden, dass eine fehlende oder unzureichende Begründung für die Ablehnung einer Markeneintragung durch das HABM eine Verletzung wesentlicher Formvorschriften und einen Verstoß zwingenden Rechts darstellt, der gerichtsseitig von Amts wegen geprüft werden muss. Nach ständiger Rechtsprechung müsse die nach Art. 253 EG erforderliche Begründung die Überlegungen des Urhebers des Rechtsakts klar und eindeutig zum Ausdruck bringen. Die Beschwerdekammern müssten in der Begründung von Entscheidungen, die sie erließen, nicht auf alle Argumente eingehen, die die Betroffenen vortragen. (mehr …)

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