Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Die nicht beweisbelastete Partei im Patentverfahren kann nicht zur Herausgabe von Unterlagen in ihrer Verfügungsgewalt gezwungen werdenveröffentlicht am 13. Februar 2013
BGH, Beschluss vom 18.12.2012, Az. X ZR 7/12
§ 286 E ZPO; Art. 103 Abs. 1 GG; § 142 ZPO, § 144 ZPO; § 140 c PatGDer BGH hat entschieden, dass im Patentverletzungsprozess keine Pflicht einer Partei besteht, in ihrem Besitz befindliche Unterlagen oder Gegenstände herauszugeben, wenn sie nicht beweisbelastet ist. Das Gericht könne eine solche Anordnung – mit Ausnahme von Fällen, die § 140 c PatG unterfallen – nicht treffen. Zum Volltext der Entscheidung: