Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG München: Die falsche Behauptung, ein Unternehmen habe ein Werk unerlaubt kopiert, stellt eine schadensersatzpflichtige Kreditgefährdung darveröffentlicht am 7. März 2010
OLG MÜnchen, Urteil vom 26.06.2008, Az. 29 U 1537/08
§§ 823 Abs. 1; 824; 1004 Abs. 1 S. 2 BGBDas OLG München hat entschieden, dass die nicht den Tatsachen entsprechende Behauptung, die Videofilmproduktion eines Dritten stelle eine (teilweise) Kopie einer eigenen Produktion dar, einen schadensersatzpflichtigen Eingriff wegen Kreditgefährdung darstellen kann. (mehr …)
- LG Berlin: Wer andere zitiert, ohne sich zu distanzieren, macht sich deren Meinung zu eigen / Das Recht der Zitateveröffentlicht am 7. Mai 2009
LG Berlin, Urteil vom 24.02.2009, Az. 27 O 1191/08
§§ 823, 1004 Abs. 1 S. 2Das LG Berlin hat darauf hingewiesen, dass sich derjenige, der einen anderen zitiert, dessen Aussage zu eigen macht, solange er sich nicht ausdrücklich und unmissverständlich von der Aussage distanziert. Dazu ist es nicht ausreichend, die Aussage mit Anführungszeichen als Zitat zu kennzeichnen, sondern es muss eine ausdrückliche Distanzierung oder bei schwerwiegenden Vorwürfen die Gegenüberstellung der Gegenansicht erfolgen. Wird die Aussage eines Dritten jedoch lediglich dazu benutzt, die Richtigkeit eigener Recherchen zu belegen und zudem im umgebenden Text die grammatikalische Form des Indikativs an Stelle des Konjunktivs benutzt, macht sich der Zitierende die zitierten Aussagen zu eigen. Auch für das Institut der so genannten Verdachtsberichterstattung sind nach Auffassung der Berliner Richter hohe Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Berichtenden zu stellen: Der Betroffene darf nicht vorverurteilt werden, seine Stellungnahme muss eingeholt werden und es muss sich um einen Vorgang gravierenden Gewichts handeln. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, ist zur Unterlassung zu verurteilen.
- AG München: Unwahre Behauptung auf der eBay-„mich“-Seite ist zu entfernenveröffentlicht am 29. Dezember 2008
AG München, Urteil vom 15.06.2007, Az. 232 C 15715/07
§§ 823, 1004 BGBDas AG München hat mit diesem kurzen Urteil deutlich gemacht, dass nicht nur den Tatsachen zuwider lautende negative Bewertungen per gerichtlichem Entscheid gelöscht werden können, sondern – selbstverständlich – auch unwahre Behauptungen, die auf der „mich“-Seite bei eBay vorgehalten werden. Der Streitwert wurde auf 2.500,00 EUR festgesetzt. (mehr …)