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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 25. März 2014

    OLG Köln, Urteil vom 18.10.2013, Az. 6 U 36/13
    § 4 Nr. 10 UWG, § 8 Abs. 2 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Einrichtung einer so genannten Tippfehler-Domain (Domainname, der einer existierenden Domain sehr ähnlich ist) und eine daraus erfolgende Umleitung auf das eigene Internetangebot eine gezielte Behinderung eines Mitbewerbers darstellen kann. Internetnutzer seien nach Eingabe der streitbefangenen „Tippfehlerdomains“ über eine für sie unsichtbar bleibende Verlinkung zur Webseite der Antragsgegnerin weitergeleitet worden, welcher der so erhöhte „Traffic“ zu Gute kam. Dass die Einrichtung dieser Domains über einen Werbepartner der Antragsgegnerin erfolgte, sei ohne Relevanz, da das Verhalten von Beauftragten dem Auftraggeber zuzurechnen sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 5. März 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.02.2014, Az. 6 U 9/13
    § 8 MarkenG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Anmeldung einer Marke, welche darauf angelegt ist, Dritte durch Geltendmachung von Ansprüchen zu behindern, rechtsmissbräuchlich sei. Es handele sich in einem solchen Fall um eine so genannte Spekulationsmarke, die nicht als Herkunftshinweis dienen solle. Vorliegend habe der Anmelder zwar behauptet, als Markenagentur die streitige Marke „auf Vorrat“ für zukünftige Kunden angemeldet zu haben, ein solches Geschäftsmodell habe er jedoch nicht nachvollziehbar darstellen können. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 24. Februar 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 30.01.2014, Az. I ZR 107/10
    § 52 Abs. 2 MarkenG, § 4 Nr. 10 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass bei einem Markenrechtsstreit eine nach Beginn des Gerichtsverfahrens eingetretene Veränderung der Schutzrechtslage auch noch in der Revisionsinstanz rückwirkend zu beachten ist. Die Veränderung der Schutzrechtslage ergebe sich im Streitfall, so der Senat, aus der zwischenzeitlichen Löschung der Klagemarken aufgrund der rechtskräftigen Verurteilung der Klägerin wegen bösgläubigen Erwerbs und Einsatzes der Marken. Die von der Klägerin gestellten Anträge auf Unterlassung, Auskunft, Feststellung der Schadensersatzpflicht und Erstattung von Abmahnkosten seien damit als bereits zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbegründet anzusehen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Januar 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 22.01.2014, Az. I ZR 164/12
    § 4 Nr. 10 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass die konkrete Benutzung einer „Tippfehler-Domain“ (hier: wetteronlin.de) unter dem Gesichtspunkt des Abfangens von Kunden gegen das Verbot unlauterer Behinderung gemäß § 4 Nr. 10 UWG verstoßen kann, wenn der Nutzer auf der sich öffnenden Internetseite nicht sogleich und unübersehbar auf den Umstand hingewiesen wird, dass er sich nicht auf der eigentlich gewünschten Website befindet. Die Verpflichtung zur Löschung kann der Inhaber der Tippfehler-Domain allerdings dadurch umgehen, dass er den unter der betreffenden Domain dargestellten Inhalt anpasst. Zur Pressemitteilung Nr. 10/2014: (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. Juli 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG München, Urteil vom 06.06.2013, Az. 29 U 4911/12
    § 4 Nr. 7, 8 und 10 UWG

    Das OLG München hat entschieden, dass ein Warnschreiben einer Versicherung an Kunden, die das Angebot eines Aufkäufers für ihren Versicherungsvertrag wahrnehmen möchten, zulässig ist. Voraussetzung dafür sei, dass es sich bei dem Schreiben um eine Meinungsäußerung handele, keine unwahren Tatsachen verbreitet werden und dem Kunden deutlich gemacht werde, dass lediglich eine Aufforderung zur Prüfung des Angebots in dem Schreiben liege. Nach diesen Kriterien sei im vorliegenden Fall keine unlautere Verunglimpfung oder Behinderung zu erkennen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 26. Februar 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Koblenz, Urteil vom 16.01.2013, Az. 9 U 982/12
    § 4 Nr. 10 UWG

    Das OLG Koblenz hat entschieden, dass eine gezielte Behinderung von Mitbewerbern durch eine Werbeanzeige (hier: Werbung eines regionalen Anzeigenblatts bei Lesern mit einem Aufkleber für den Briefkasten, der den Einwurf anderer Anzeigeblätter in Briefkästen gezielt verhindern soll) zu unterlassen ist. Zur Pressemitteilung des OLG Koblenz:

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  • veröffentlicht am 18. Dezember 2012

    LG Freiburg, Urteil vom 02.05.2011, Az. 12 O 118/10
    § 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWG, § 8 UWG

    Das LG Freiburg hat entschieden, dass eine gezielte Behindung eines Mitbewerbers dann vorliegt, wenn Kunden eines Telefondienstleisters per Haustürgeschäft abgeworben werden und vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden der alte Anschluss durch den neuen Anbieter bereits gekündigt und die Telefonnummer portiert wird. Der neue Anbieter sei gehalten, durch geeignete Organisation im Falle schriftlich erteilter Vollmacht die Kündigung von Verträgen und die sich daran anschließende Portierung der Rufnummer bis zum Ablauf der Widerrufsfrist hintanzustellen, um nicht faktisch schwer rückgängig zu machende Tatsachen zu schaffen. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 9. November 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Düsseldorf, Urteil vom 08.08.2012, Az. 2a O 122/12
    § 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWG, § 242 BGB, § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

    Das LG Düsseldorf hat sich zu der Frage geäußert, welche Anforderungen an die notwendige Beweisführung (Glaubhaftmachung) zu stellen sind, um zu belegen, dass eine Markenanmeldung bösgläubig, zum Zwecke der Behinderung anderer Marktteilnehmer erfolgt. Im konkreten Fall wurde ein rechtsmissbräuchliches Verhalten verneint. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Oktober 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Beschluss vom 06.02.2012, Az. I-4 W 4/12
    § 32 Abs. 2 RVG; § 3 ZPO

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass für die unerwünschte Zusendung von Fax- oder E-Mail-Werbung („Spam“) an einen Gewerbetreibenden ein Streitwert zwischen 5.000 und 10.000 EUR angemessen ist.  Vorliegend sei ein durchschnittlicher Fall gegeben, so dass 7.500 EUR Streitwert anzunehmen seien. Es sei zu berücksichtigen, dass durch diese Art der Werbung eine Belästigung des Empfängers und eine Beeinträchtigung seines Geschäftsbetriebes erfolge. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 24. August 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Beschluss vom 22.08.2012, Az. 327 O 438/12
    § 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWG

    Nach einem Bericht von heise online (hier) hat das LG Hamburg eine einstweilige Verfügung sowohl gegen die Microsoft Corporation als auch gegen die Microsoft Deutschland GmbH erlassen, in welcher dem Konzern bei Androhung von Ordnungsgeld untersagt wird, bestimmte Äußerungen betreffend den Handel mit gebrauchter Software zu verbreiten. Der antragstellende Händler hatte sich durch die Aussagen von Microsoft behindert gefühlt. Die streitgegenständlichen Äußerungen waren:

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