Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Kein Schadensersatzanspruch gegen Behörden wegen rechtswidriger Untersagung eines Sportwetten-Betriebsveröffentlicht am 17. April 2015
BGH, Urteile vom 16.04.2015, Az. III ZR 204/13 und III ZR 333/13
§ 839 Abs. BGB, Art. 34 S. 1 GG, § 39 Abs. 1 lit. b OBG NRWDer BGH hat entschieden, dass die öffentliche Hand nicht zum Schadensersatz verpflichtet ist, nachdem sie einem Gewerbetreibenden die Vermittlung von Sportwetten rechtswidrig untersagt hat, wenn die entsprechende Rechtslage erst zu einem späteren Zeitpunkt gerichtlich (hier: durch den EuGH) geklärt wird. Zur Pressemitteilung Nr. 65/2015 des BGH vom 16.04.2015: (mehr …)
- LG Münster: Fotogeschäft kann von Ausweisbehörde nicht die Unterlassung der Fertigung von Passbildern verlangenveröffentlicht am 7. Januar 2014
LG Münster, Urteil vom 22.03.2013, Az. 023 O 146/12
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas LG Münster hat entschieden, dass es keine wettbewerbswidrige Handlung darstellt, wenn eine Ausweisbehörde den Bürgern die kostenlose Anfertigung von Passbildern für Personalausweise oder Reisepässe anbietet. Das klagende Foto-Fachgeschäft scheiterte, weil es sich bei der Bildanfertigung durch die Behörde nicht um eine geschäftliche Tätigkeit handele, sondern sie eine öffentlich-rechtliche Aufgabe wahrnehme. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Unternehmen muss Behörde nicht elektronische Unterlagen zusenden, wenn diese nicht verschlüsselt werden könnenveröffentlicht am 14. August 2013
BGH, Beschluss vom 26.02.2013, Az. KVZ 57/12
§ 74 Abs. 2 GWBDer BGH hat in einem kartellrechtlichen Verfahren inzident entschieden, dass ein Unternehmen nicht verpflichtet ist, unternehmensinterne Daten über eine ungesicherte E-Mail-Verbindung an eine Behörde zu übermitteln. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- Datenschützer fordern „zurückhaltende Nutzung“ von Facebook durch Behörden und andere öffentliche Stellenveröffentlicht am 4. Oktober 2011
Nach einem Bericht von heise haben die deutschen Datenschützer gemeinschaftlich an Behörden und andere öffentliche Stellen die Aufforderung gesandt, soziale Netzwerke wie beispielsweise Facebook „zurückhaltend zu nutzen“. Darunter werde verstanden, dass Behörden keine Profilseiten oder Fanpages einrichten sollten. Zweck dieser Aufforderung ist es, die Bürger davor zu schützen, bei der Information über öffentliche Stellen im Internet unfreiwillig Daten preiszugeben. Der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte war vor Kurzem auch schon weiter gegangen (wir berichteten hier und hier) und hatte alle Stellen im nördlichsten Bundesland dazu aufgefordert, Fanpages und Plug-ins zu entfernen – dies sogar unter Androhung von empfindlichen Bußgeldern.
- VG Frankfurt a.M.: Schleppende Behördenarbeit berechtigt nicht zur Einschaltung eines Anwaltsveröffentlicht am 21. April 2010
VG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.12.2009, Az. 1 K 2786/09
§ 80 VwVfGDie Dauer der Registrierungsverfahren nach dem ElektroG bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register sind berüchtigt. Nunmehr hat das Frankfurter Verwaltungsgericht – wenn auch nicht in einer die EAR-Stiftung betreffenden Angelegenheit – entschieden, dass die schleppende Bearbeitung eines Widerspruchs durch eine deutsche Behörde kein Grund ist, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Der Kläger, der bereits von der Behörde telefonisch die Mitteilung erhalten hatte, dass sein Widerspruch begründet sei, wartete mehr als 4 Monate vergeblich auf den schriftlichen Bescheid, den er wegen der Auszahlung eines Förderbetrags dringend benötigte. Schließlich schaltete er einen Rechtsanwalt ein. Dessen Kosten muss der Kläger nun selbst tragen, da das Gericht die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts verneinte. Dessen Einschaltung sei nur zulässig, wenn die Sache selbst Tat- und Rechtsfragen aufwürfe, die sich nicht ohne Weiteres beantworten ließen. Die rechtlichen Fragen seien zum Zeitpunkt der Einschaltung jedoch schon geklärt gewesen, es sei nur noch um die Frage gegangen, wann die Behörde die bereits getroffene Entscheidung in schriftliche Form fassen würde. Etwaige Verluste, die dem Kläger durch die verzögerte Bearbeitung entstanden seien, könnten höchstens im Wege einer Schadensersatzklage geltend gemacht werden.