Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Freiburg: Kein Wettbewerbsverstoß, wenn eine Stadt nur das stadteigene Beerdigungsinstitut beauftragtveröffentlicht am 16. Januar 2015
LG Freiburg, Urteil vom 26.09.2014, Az. 12 O 150/13
§ 31 Abs. 2 BestattG BW; § 3 UWG, § 5 UWGDas LG Freiburg hat entschieden, dass eine Stadt nicht wettbewerbswidrig handelt, wenn sie ausschließlich das stadteigene Beerdigungsinstitut beauftragt, selbst wenn es in der Stadt noch weitere private Beerdigungsunternehmen gibt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)