Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- AG Berlin-Mitte: Bestätigungs-SMS auf Handy ist keine unzumutbare Belästigungveröffentlicht am 13. Juli 2010
AG Berlin-Mitte, Urteil vom 12.01.2010, Az. 14 C 1016/09
§§ 3; 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG; §§ 823 Abs. 2; 1004 BGBDas AG Berlin-Mitte hat entschieden, dass eine per SMS auf ein Handy versandte Bestätigung der Inanspruchnahme eines bestimmten kostenpflichtigen Dienstes keine unzumutbare Belästigung darstellt, wenn sie nicht zugleich mit werbendem Inhalt vebunden ist. Zwar stelle das Zusenden einer unerwünschten werbenden SMS objektiv einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht als sonstiges Recht im Sinn des § 823 Abs. 1 BGB dar (vgl. Landgericht Berlin NJW 2002, 2569), die Verfügungsklägerin habe jedoch nicht hinreichend glaubhaft gemacht, dass es sich bei der streitgegenständlichen SMS überhaupt um Werbung im Sinn von Art. 2 Lit. a der Richtlinie 2006/114/EG über irreführende und vergleichende Werbung gehandelt habe, nämlich um eine Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern. (mehr …)