Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Rostock: Irreführende Preisanpassungsklausel, wenn ein Hinweis auf die gerichtliche Billigkeitskontrolle fehltveröffentlicht am 15. Februar 2016
OLG Rostock, Beschluss vom 10.06.2015, Az. 2 W 8/15
§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB, § 315 Abs. 3 BGB; § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG a.F., § 12 Abs. 2 UWGDas OLG Rostock hat entschieden, dass eine Preisanpassungsklausel in einem Stromlieferungsvertrag irreführend und daher unwirksam ist, wenn ein gleichzeitiger Hinweis auf die Möglichkeit gerichtlicher Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB unterbleibt. Es fehle an der erforderlichen Transparenz, wenn der Kunde möglicherweise nicht erkenne, dass er ein bestimmtes, ihm zustehendes Recht (z.B. gerichtliche Kontrolle) gegenüber dem Verwender geltend machen und durchsetzen könne. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Hamm: AGB-Klausel eines Onlinehändlers „Die Abtretung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen“ ist unzulässigveröffentlicht am 6. November 2015
OLG Hamm, Urteil vom 25.09.2014, Az. 4 U 99/14
§ 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 307 Abs. 1 S. 1 BGBDas OLG Hamm hat entschieden, dass die AGB-Klausel eines Onlinehändlers mit dem Inhalt „Die Abtretung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen“ unzulässig ist, weil Verbraucher dadurch unangemessen benachteiligt würden. Das Abtretungsverbot behindere den Weiterverkauf durch den Verbraucher, weil es die Gewährleistung gegenüber dem gewerblichen Erstverkäufer erschwere. Grundsätzlich sei ein AGB-Abtretungsverbot unwirksam, wenn ein schützenswertes Interesse des Verwenders an einem Abtretungsausschluss nicht bestehe oder berechtigte Belange des Kunden an der Abtretbarkeit vertraglicher Forderungen das entgegenstehende Interesse des Verwenders überwiegen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Köln: Das „Anhängen“ an Produkte auf dem Amazon-Marketplace einschließlich der Nutzung der dort enthaltenen Produktfotos ist zulässigveröffentlicht am 7. Mai 2015
OLG Köln, Urteil vom 19.12.2014, Az. 6 U 51/14
§ 97 UrhGDas OLG Köln hat entschieden, dass das sog. „Anhängen“ an bereits bestehende Produktbeschreibungen auf dem Amazon-Marketplace für den Vertrieb der gleichen Produkte zulässig ist, auch wenn die Produktbeschreibung urheberrechtlich geschützte Lichtbilder enthält. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon, welche die Einräumung von Nutzungsrechten an den dort verwendeten Bildern vorsähen, führten dazu, dass auch den Händlern, die sich an ein Produkt anhängen, ein Nutzungsrecht an dortigen Produktfotos eingeräumt würde. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Die Festlegung einer „Zwangsmediation“ in den AGB einer Rechtsschutzversicherung ist unzulässigveröffentlicht am 6. Mai 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.04.2015, Az. 6 U 110/14
§ 5 UWG; § 1 UKlaG; § 307 BGBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die AGB-Klausel einer Rechtsschutzversicherung, welche die Übernahme der Kosten für eine anwaltliche Beratung von der vorherigen Durchführung eines Mediationsversuchs abhängig macht, den Verbraucher unangemessen benachteiligt. Für den Versicherungsnehmer stelle die Klausel eine erhebliche Beeinträchtigung dar, da sie den Zugang zur – für ihn kostenfreien – anwaltlichen Beratung erschwere. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Zur Angemessenheit der Anzahlungsklauseln bei Reise-AGBveröffentlicht am 25. März 2015
BGH, Urteil vom 09.12.2014, Az. X ZR 13/14
§ 651a Abs. 1 BGB, § 651i Abs. 3 BGB, § 320 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 und 3 BGBDer BGH hat entschieden, dass eine Anzahlung von bis zu 20% des Reisepreises bei Abschluss eines Reisevertrags nicht unangemessen und eine solche Festlegung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters daher wirksam ist. Höhere Anzahlungen könnten nur dann gefordert werden, wenn der Veranstalter bei Vertragsschluss bereits eigene Aufwendungen erbringen oder Forderungen erfüllen müsse, die der Erfüllung des Reisevertrages dienen. Der Restpreis für die Reise könne in einem Zeitraum bis 30 Tage vor Reiseantritt gefordert werden. Eine frühere Fälligkeit benachteilige den Verbraucher in unangemessener Weise. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Kiel: AGB-Klausel eines Mobilfunkanbieters über Pfand für SIM-Karte nach Vertragsende ist rechtswidrigveröffentlicht am 20. August 2014
LG Kiel, Teilurteil vom 14.05.2014, Az. 4 O 95/13
§§ 307 ff BGBDas LG Kiel hat entschieden, dass die AGB-Klausel eines Mobilfunkanbieters „… Für die SIM-Karte wird ein Pfand erhoben. Die Höhe des Pfandes richtet sich nach der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste. Das Pfand wird dem Kunden mit der Endabrechnung in Rechnung gestellt, wenn er die SIM-Karte nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende an Talkline zurücksendet…“ unzulässig ist. Durch die Klausel würden Kunden unangemessen benachteiligt, da kein echtes Interesse des Anbieters am Rückerhalt der Karten bestehe. Diese würden ohnehin vernichtet. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Freiburg: Einzelne unwirksame Klauseln führen nicht rückwirkend zur gesamten Unwirksamkeit eines AGB-Klauselwerksveröffentlicht am 6. August 2014
LG Freiburg, Urteil vom 31.03.2014, Az. 12 O 12/14
§ 4 Nr. 11 UWG; § 307 BGB, § 310 BGB
Das LG Freiburg hat entschieden, dass einzelne unwirksame AGB-Klauseln nicht dazu führen, dass ein Wettbewerber einen Unterlassungsanspruch bezüglich der Verwendung des gesamten Klauselwerks in bereits abgeschlossenen Verträgen hat. Bezüglich zukünftig abzuschließender Verträge kann die Verwendung des Klauselwerks als konkrete Verletzungsform jedoch untersagt werden. Diesbezüglich sei der Antrag der Klägerin nicht zu unbestimmt. Zum Volltext der Entscheidung: - AG Viersen: Bearbeitungsgebühr für einen Darlehensvertrag ist rechtswidrigveröffentlicht am 17. Februar 2014
AG Viersen, Urteil vom 08.08.2013, Az. 32 C 369/12
§§ 305 ff BGB, § 812 BGB, § 818 BGBDas AG Viersen hat entschieden, dass die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr für einen Darlehensvertrag unzulässig ist. Die entsprechende AGB-Klausel sei unwirksam, da sie den Verbraucher unangemessen benachteilige. Ein bereits gezahltes Entgelt sei nach bereicherungsrechtlichen Vorschriften wieder herauszugeben. Damit schließt sich das AG Viersen einer bereits umfangreichen Rechtsprechung an (vgl. beispielsweise hier, hier, hier und hier). Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Stuttgart: Festlegung eines Bearbeitungsentgelts in den AGB eines Darlehensvertrages ist unzulässigveröffentlicht am 29. Januar 2014
LG Stuttgart, Urteil vom 23.10.2013, Az. 13 S 108/13
§ 307 BGB, § 812 BGBDas LG Stuttgart hat entschieden, dass die Festlegung eines Bearbeitungsentgelts in den Allgmeinen Geschäftsbedingungen eines Darlehensvertrages unwirksam ist, weil es sich um eine unzulässige Preisnebenabrede handelt. Der Darlehensnehmer habe einen Anspruch auf Rückzahlung der Gebühr. Dabei komme es nicht darauf an, ob das Entgelt als prozentualer Anteil oder als ausgerechneter Betrag angegeben werde. Ein Anspruch auf höhere Zinsen im Wege der Vertragsanpassung bestehe seitens der Bank nach Wegfall des Bearbeitungsentgelts ebenfalls nicht. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Stuttgart: In AGB festgelegtes gesondertes Bearbeitungsentgelt ist bei Verbraucherkreditverträgen nicht wirksamveröffentlicht am 12. Dezember 2013
LG Stuttgart, Urteil vom 20.09.2013, Az. 4 S 67/13
§ 812 Abs. 1, S. 1, Alt. 1 BGBDas LG Stuttgart hat entschieden, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein gesondertes Bearbeitungsentgelt für einen Verbraucherkreditvertrag enthält, wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam ist. Das Entgelt für eine Darlehensgewährung liege im Zinssatz, so dass in AGB festgelegte weitere Gebühren dem gesetzlichen Leitbild zuwider liefen. Die Gebühr könne zurückgefordert werden. Zum Volltext der Entscheidung: