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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

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  • veröffentlicht am 11. April 2010

    OLG Köln, Beschluss vom 03.06.2009, Az. 6 W 60/09
    § 5 Abs. 2 S. 2 Pkw-EnVKV; Abschnitt II Nr. 1 der Anl. 4 Pkw-EnVKV; §§ 3, 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass bei einem gewerblichen Angebot eines Neufahrzeugs auf der Handelsplattform mobile.de ein Hinweis auf auf den „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen“ enthalten sein müsse, den § 5 Abs. 2 S. 2 Pkw-EnVKV in Verbindung mit Abschnitt II Nr. 1 der Anlage 4 für elektronisch verbreitetes Werbematerial vorschreibe. Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 19.01.2007, Az. 6 U 143/06; Urteil vom 14.02.2007, Az. 6 U 217/06 [WRP 2007, 680 = MD 2007, 594 = OLGR 2007, 404]) handele es sich bei den Vorgaben für die Werbung in § 5 Pkw-EnVKV in Verbindung mit Anlage 4 um Marktverhaltensregeln (§ 4 Nr. 11 UWG). Das gelte auch für den im Rahmen einer Internetwerbung gebotenen Hinweis auf den Leitfaden gemäß § 4 Pkw-EnVKV in Verbindung mit Anlage 3, der insbesondere mit seinem zweiten Teil dem Verbraucher vor seiner Kaufentscheidung einen Vergleich der Verbrauchs- und Emissionswerte aller auf dem Neuwagenmarkt angebotenen Modelle ermöglichen solle. (mehr …)

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