Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: Wenn die Berechtigungsanfrage zu einer (unberechtigten) Abmahnung wirdveröffentlicht am 28. August 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2014, Az. I-2 U 90/13
§ 823 Abs. 1 BGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass einem zu Unrecht wegen einer Schutzrechtsverletzung Abgemahnten Schadensersatz in Form der ihm zur Abwehr entstandenen Rechtsanwaltskosten zusteht. Dies gelte auch, wenn die Abmahnung als „Berechtigungsanfrage“ – die einen solchen Anspruch nicht auslöst – bezeichnet sei. Entscheidend sei, dass vorliegend inhaltlich ernsthaft zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert worden sei und eine vorformulierte Erklärung beigelegen habe. Daher habe es sich um eine – im Ergebnis unberechtigte – Schutzrechtsverwarnung gehandelt. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Berechtigungsanfrage kann nicht als Abmahnung gewertet werdenveröffentlicht am 8. Juni 2012
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.03.2012, Az. I-2 U 1/12
§ 5 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 3 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Berechtigungsanfrage zur Nutzung einer patentverletzenden Anlage nicht als Abmahnung gedeutet werden kann, wenn keine ernstliche Unterlassungsaufforderung enthalten ist. Eine Irreführung durch die Anfragende liege ebenfalls nicht deshalb vor, weil sie keine Einzelheiten zum Patent-Erteilungsverfahren bekannt gegeben habe. Sie habe sich auf eine Benennung der geltend gemachten Schutzrechte anhand der Veröffentlichungsnummer beschränken dürfen und habe nicht auf dagegen geltend gemachte, aber noch nicht abgeschlossene Rechtsbestandsverfahren hinweisen müssen. Von einem einschlägig tätigen Fachunternehmen könne im Übrigen erwartet werden, den Inhalt einer Berechtigungsanfrage zutreffend zu erfassen. Zum Volltext der Entscheidung: