Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Ein Taxiunternehmer handelt wettbewerbswidrig, wenn er Aufträge mit Taxen durchführt, die ihren Betriebssitz in einer anderen Gemeinde habenveröffentlicht am 5. März 2013
BGH, Urteil vom 18.10.2012, Az. I ZR 191/11
§ 4 Nr. 11 UWG; § 47 Abs. 2 S. 1 PBefGDer BGH hat entschieden, dass ein Taxiunternehmer gegen das Personenbeförderungsgesetz verstößt und damit wettbewerbswidrig handelt, wenn er Fahraufträge in einer Gemeinde entgegen nimmt und diese dann ohne ausdrücklichen Auftrag des Kunden mit Taxen, die ihren Betriebssitz in einer anderen Gemeinde haben, durchführt. Ein solcher Verstoß sei geeignet, die Interessen von Mitbewerbern spürbar zu beeinträchtigen, weil die Marktposition der Beklagten in Gemeinde 1 durch Bereitstellung von sieben in Gemeinde 2 zugelassenen Taxen gegenüber ihren Wettbewerbern in unzulässiger Weise erheblich verstärkt werde. Zum Volltext der Entscheidung: