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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 5. März 2013

    BGH, Urteil vom 18.10.2012, Az. I ZR 191/11
    § 4 Nr. 11 UWG; § 47 Abs. 2 S. 1 PBefG

    Der BGH hat entschieden, dass ein Taxiunternehmer gegen das Personenbeförderungsgesetz verstößt und damit wettbewerbswidrig handelt, wenn er Fahraufträge in einer Gemeinde entgegen nimmt und diese dann ohne ausdrücklichen Auftrag des Kunden mit Taxen, die ihren Betriebssitz in einer anderen Gemeinde haben, durchführt. Ein solcher Verstoß sei geeignet, die Interessen von Mitbewerbern spürbar zu beeinträchtigen, weil die Marktposition der Beklagten in Gemeinde 1 durch Bereitstellung von sieben in Gemeinde 2 zugelassenen Taxen gegenüber ihren Wettbewerbern in unzulässiger Weise erheblich verstärkt werde. Zum Volltext der Entscheidung:

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