IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 28. Juli 2010

    LG Hamburg, Urteil vom 26.03.2010, Az. 325 O 321/08
    §§ 823, 1004 BGB; Art. 1, 2 GG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass dem Betreiber eines Online-Lexikons, auch wenn dieser im Ausland sitzt, in Deutschland verboten werden kann, falsche Tatsachenbehauptungen zu veröffentlichen. Im streitigen Fall waren über einen ehemaligen Politiker Berichte veröffentlicht worden, gemäß denen er eine Schülerin gefesselt und fotografiert haben sollte. Da diese Behauptungen nicht der Wahrheit entsprachen, mussten entsprechende Textstellen und Fotos wegen Verstoßes gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers entfernt werden. Ein Anspruch auf Löschung der gesamten Berichterstattung – so sie denn der Wahrheit entspricht – bestehe jedoch nicht.  Als ehemaliger Funktionär der politischen Partei … in Hamburg und ehemaliger Abgeordneter der Bürgerschaft habe der Kläger aus dem Gesichtspunkt des Informationsinteresses der Öffentlichkeit über seine politischen Aktivitäten und Aktivitäten als Volksvertreter, der er war, die Berichterstattung hinzunehmen.

  • veröffentlicht am 8. Juni 2010

    OLG Hamburg, Urteil vom 13.04.2010, Az. 7 U 7/10
    §§
    823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 analog BGB; Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass eine Berichterstattung über die angebliche Erkrankung eines prominenten Schlagersängers das Persönlichkeitsrechts verletzen kann.
    Die Antragsgegnerin hatte in einem Zeitungsbericht ein Interview mit einem Bekannten des Sängers veröffentlich, der diesen seit mehreren Jahren nicht gesehen hatte. Dieser hatte auf die Frage, warum der Sänger umgezogen war, geantwortet: „Sie haben sich in Berlin gar nicht so wohl gefühlt. Und vielleicht hat es auch mit seiner Krankheit zu tun, weil die Luft in Westfalen doch besser ist. Sie wohnen jetzt in Gievenbeck. … Das kann natürlich auch gewollt sein, sie wohnen jetzt in der Nähe des Universitätsklinikums“. Dadurch wurde der Verdacht erweckt, dass der Antragsteller wegen seiner Erkrankung umgezogen sei und den Wohnort wegen der Nähe zu einem Klinikum gewählt habe.  Zwar habe sich der Antragsteller in der Vergangenheit im Rahmen eines Buches zu seiner bestehenden Krankheit geäußert. Die Verbreitung des Gerüchts, dass die Erkrankung so schwerwiegend sei, dass sie die Wahl des Wohnortes beeinflusse, sei jedoch von erheblicher persönlichkeitsrechtlicher Relevanz und müsse nicht geduldet werden, zumal es der Antragsgegnerin unschwer möglich gewesen wäre, dies durch eine Anfrage beim Antragsteller zu verifizieren. Insbesondere müsse nicht geduldet werden, dass der Aufmerksamkeitswert dieser rechtsverletzenden Berichterstattung durch Abbildung eines Fotos noch gesteigert werde.

  • veröffentlicht am 11. März 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 28.01.2010, Az. 4 U 157/09
    §§ 3, 4, 8, 12 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass der von einem Matratzenhändler in der eBay-Rubrik „Testberichte und Ratgeber“ eingestellte Bericht, der zur „Vorsicht bei Matratzen-Schnäppchen zum halben Preis“ aufrief und andere Händler als schwarze Schafe bezeichnete, wettbewerbswidrig ist. Zwar habe der Beklagte innerhalb des Textes keine Händlernamen genannt, jedoch sei über die verwendeten Schlagwörter eine direkte Bezugnahme zur Klägerin gegeben gewesen. Deswegen mahnte die Klägerin den Beklagten wegen wettbewerbswidriger Herabsetzung ab und verlangte Erstattung der Rechtsanwaltskosten. Das Gericht sprach der Klägerin diese Kosten zu. Eine pauschale Abwertung sei gegeben gewesen und zudem seien unzutreffende Einzelheiten genannt worden. Der Beklagte bestritt zwar, das auf die Klägerin hinweisende Schlagwort verwendet zu haben; diesen Einwand ließ das Gericht jedoch nicht gelten.

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. September 2009

    Nachdem unserer Kanzlei mehrfach von Onlinehändlern Nachricht erhielt, dass ihre Adresse für die Anwerbung von Verkaufsagenten, offensichtlich in betrügerischer Absicht, missbraucht werde, erscheint eine öffentliche Warnung angebracht. Die Vorgehensweise: Nachdem ein gutgläubiger Verkaufsagent angeworben worden ist, hat dieser seinen eBay-Account für Verkäufe zur Verfügung zu stellen und nach Abschluss eines Kaufvertrags den Kaufpreis zu vereinnahmen. Der Kaufpreis soll sodann weitergeleitet werden mit der Zusage, dass die Ware an den jeweiligen Käufer versendet würde. Letzteres bleibt in der Regel aus. Ein Rückgriff ist nicht möglich, da wenn der Verkaufsagent von seinem „Partner“ lediglich eine E-Mail-Adresse hat. In den meisten Fällen handelte es sich um Ware aus dem Unterhaltungselektronikbereich, die zu Dumpingpreisen angeboten werden sollte. Das augenscheinliche Ziel ist, in möglichst kurzer Zeit möglichst viel Ware zu vertreiben, bevor internetkundig wird, dass die versprochene Ware nicht ausgeliefert wird. Diese Problem ist nicht neu, wie der WDR berichtete (Link: WDR). Auch in der eBay-Community mehren sich warnende Stimmen (JavaScript-Link: eBay Community). (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. Juli 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 03.03.2009, Az. 6 W 29/09
    § 15 Abs. 2 MarkenG, §§ 3, 4 Nr. 7, Nr. 10

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Berichterstattung über ein Unternehmen, das an wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen beteiligt ist, auch dann nicht gegen Marken- oder Wettbewerbsrecht verstöß, wenn es den markenrechtlich geschützten Namen des Unternehmens benennt und dieser als Metatag auf der Website des berichterstattenden Unternehmens aufgeführt wird.Insbesondere ergebe sich eine Markenverletzung im vorliegenden Fall nicht aus einer unzulässigen Beeinflussung der Suchfunktion bei der Benutzung von Internet-Suchmaschinen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. März 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 25.02.2008, Az. I-3 U 189/08
    §§ 823, 1004 BGB

    Das OLG Hamm räumt dem Berufungsverfahren gegen das Urteil des LG Bochum (Link: LG Bochum) keine Erfolgschancen ein. Der Journalist Axel Gronen hatte ein Unternehmen als „Massenabmahner“ bezeichnet. Nunmehr erklärten die Hammer Richter u.a. in ihrem Hinweisbeschluss, auf den die Gegenseite nunmehr innerhalb von zwei Wochen reagieren kann: Die Verfügungsklägerin habe tatsächlich anlässlich des vom Verfügungsbeklagten auf seiner Internetseite behandelten Ebay-Fehlers eine Vielzahl von Abmahnungen ausgesprochen, so dass der (in sich wertneutrale) Begriff der „Massenabmahnung“ in diesem Zusammenhang zutreffend verwendet worden sei. Keineswegs besage der Begriff der „Massenabmahnung“ etwas über die Berechtigung oder Missbräuchlichkeit der entfalteten Abmahntätigkeit, auch impliziere er keine drei- oder vierstellige (Mindest-)Anzahl ausgesprochener Abmahnungen. Dementsprechend habe beispielsweise der Wettbewerbssenat des OLG Hamm für die Fallkonstellation eines berechtigten Unterlassungsbegehrens gegen Mitbewerber nach dem UWG durchaus schon eine  Abmahnung von Wettbewerbsverletzungen in nur 20 Fällen als „Massenabmahnung“ bezeichnet, wobei – so der Senat – „massenhaften“ Verstöße von Mitbewerbern fraglos auch durch eine Vielzahl von Abmahnungen begegnet werden dürfe. Dass der Verfügungsbeklagte hier angesichts von jedenfalls 30 Abmahnungen namens der Verfügungsklägerin wegen ein und desselben wettbewerbsrechtlichen Beanstandung von „Massenabmahnung“ gesprochen habe, sei nach alledem nicht zu beanstanden und berechtige nicht den Erlass des beantragten Äußerungsverbots.

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Februar 2009

    Die deutsche Monopolkommission will das Geschäftsgebahren von eBay näher unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten prüfen. Dies erklärte Justus Haucap, Vorsitzender der Kommission und Professor für Wirtschaftswissenchaften an der Uni Erlangen, gegenüber dem Journalisten-Portal ruhrbarone.de. Die Monopolkommission ist ein ständiges, unabhängiges Beratungsgremium der deutschen Bundesregierung für die Bereiche Wettbewerbspolitik und Regulierung. Sie hat gemäß § 44 GWB die Aufgabe, im Turnus von zwei Jahren ein Gutachten zu erstellen, in dem der Stand und die zukünftige Entwicklung der Unternehmenskonzentration in der Bundesrepublik Deutschland beurteilt wird und die zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt. Die Monopolkommission erstellt Hauptgutachten, welche jeweils in den geraden Jahren im Juli der Bundesregierung vorgelegt und zugleich veröffentlicht werden. (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Wikipedia). (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Februar 2009

    LG Berlin, Urteil vom 13.01.2009, Az. 27 O 927/08
    § 339, 823 Abs. 2, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB

    Das LG Berlin hat darauf hingewiesen, dass die Wiederholungsgefahr eines Rechtsverstoßes in Form eines unzutreffenden Berichtes (hier: Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht) nur dann als ausgeräumt gilt, wenn a) eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird, b) der Bericht samt der Verlinkung auf den Bericht gelöscht wird und c) bei Google unter Hinweis auf die Verletzung fremder Rechte auf eine Sperrung des Berichts in der Ergebnisanzeige hingewirkt wird. Im vorliegenden Fall war die Kontaktanzeige einer Prominenten nicht vollständig gelöscht worden; jedenfalls konnte nach Eingabe des Namens der Prominenten noch die Überschrift des streitgegenständlichen Artikels gefunden werden. Nachvollziehbar ist, dass im Falle einer Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden kann. Nicht nachvollziehbar ist allerdings, wie der Abgemahnte in der – regelmäßig – äußerst kurz bemessenen Antwortfrist die Löschung des Berichts bei Google bewirken soll. Die Firma tut sich in vielen Fällen mit einer „zeitnahen“ Beantwortung solcher Fragen schwer.

  • veröffentlicht am 16. Dezember 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDer renommierte heise-Verlag berichtete gestern unter der Überschrift „OLG Stuttgart: Link auf Versandkosten genügt nicht beim Preissuchmaschinenlisting“ in aus unserer Sicht zumindest missverständlicher Art und Weise über ein neueres Urteil des OLG Stuttgart zur Preisauszeichnung bei Suchmaschinen-Trefferanzeigen (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: Heise). Das Urteil, über das DR. DAMM & PARTNER am 04.09.2008 berichteten – (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: OLG Stuttgart) – besagt nicht etwa, dass Preisbestandteile wie Versandkosten grundsätzlich nicht über ein Link vorgehalten werden dürfen. Vielmehr befand das Gericht, dass es nicht ausreiche, wenn die vollständigen oder richtigen Versandangaben erst im – von der Suchmaschine aus verlinkten – Shop des werbenden Händlers zu finden seien. So heißt es im Urteil auch: „Wird die Preisangabe – wie vorliegend – ohne Versandkosten in eine Preissuchmaschine eingestellt, so ist zum einen die von der Preisangabenverordnung bezweckte Vergleichbarkeit im Endpreis nicht gewährleistet, und zum anderen erliegt der Verbraucher der durch die bloße Preisangabe vorgegebenen Weichenstellung bereits dann, wenn er sich über einen „Link” in das virtuelle Ladenlokal des Werbenden begibt. Mit diesem Schritt ist er zunächst ausschließlich dessen weiterer Werbung ausgesetzt. Die wettbewerbliche Lage ähnelt stark derjenigen, in welcher der Verbraucher auf Grund einer wettbewerbswidrigen Werbung das – tatsächliche – Ladenlokal des Werbenden aufsucht. Er findet sich in einer Verfangenheit wieder. Konkurrenten haben, solange er sich in jenem Raum bewegt, zu ihm keinen Zugang mehr. Informationen, welche der Verbraucher erst dort erhält, gleichen das den zuletzt genannten Unlauterkeitsvorwurf begründende Defizit der in der Suchmaschine geschalteten Werbung deshalb nicht aus.

    In diesem Zusammenhang wies das Oberlandesgericht auch darauf hin, dass sich der Onlinehändler wettbewerbsrechtlich Differenzen bei den Preisangaben zurechnen zu lassen hat, die dadurch entstünden, dass Veränderungen im Shop von der Suchmaschine nicht zeitgleich, sondern vielmehr zeitversetzt übernommen würden. Eine ganz andere Frage ist, welche Möglichkeiten der einzelne Onlinehändler tatsächlich hat, auf Suchmaschinen zu seinen konkreten Angeboten eigene Links mit Preisinformationen zu hinterlegen. Das von heise.de im obigen Beitrag zitierte Urteil des OLG Frankfurt a.M. (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 06.03.2008, Az. 6 U 85/07) widerspricht dem Urteil des OLG Stuttgart nicht etwa, wie berichtet, sondern hatte einen anderen Sachverhalt zum Gegenstand, nämlich dass der entsprechende Link auf die Versandkosten unzureichend gekennzeichnet war (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: OLG Frankfurt a.M.).

  • veröffentlicht am 17. November 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDie Kanzlei DR. DAMM & PARTNER RECHTSANWÄLTE hatte Ende Juni 2008 ein neues Website-Konzept vorgestellt, das unter anderem Nachrichten und weitere Informationen zu den Themenbereichen Onlinehandel, Abmahnungen, Amazon, eBay & Co, IT-Recht, Urheberrecht, Markenrecht und mehr erfasst. Die für ihr Kanzleikonzept preisgekrönte Kanzlei DR. DAMM & PARTNER konzentriert sich seit ihrer Gründung auf die Rechtsberatung und -vertretung von gewerblichen Onlinehändlern. Die tägliche Arbeit im Blog und in den speziellen Themenbereichen hat trotz des erst kürzlich erfolgten Relaunches der Website erfreulicherweise starken Anklang. In den letzten Tagen fand ein Bericht das Interesse von gleich 3.200 Lesern.

I