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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 30. Dezember 2013

    LG Köln, Urteil vom 08.05.2013, Az. 28 O 349/12
    § 1004 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB; § 22 KUG, § 23 KUG

    Das LG Köln hat entschieden, dass die Berichterstattung über einen Prominenten, gegen den ein Strafrechtsprozess läuft, unter dem Titel „Die … auf Prozess-Urlaub in Kanada“ unzulässig sein kann. Eine Einwilligung des Prominenten zur Wort- und Bildberichterstattung habe nicht vorgelegen, zudem seien die Bilder am ausländischen Flughafen heimlich aufgenommen worden. Bei einem Urlaub handele es sich außerdem grundsätzlich um eine der geschützten Privatsphäre zuzurechnenden Tätigkeit. Nach Abwägung aller Umstände überwiege das berechtigte Interesse des Klägers das Interesse der Öffentlichkeit am (indirekten) Prozessverlauf. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. Oktober 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Heidelberg, Urteil vom 28.08.2013, Az. 1 S 12/13
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB analog

    Das LG Heidelberg hat entschieden, dass eine unzutreffende Berichterstattung über ein Gebäude bzw. dessen Zustand das Persönlichkeitsrecht des Eigentümers verletzen kann. Dazu genüge es, wenn zwar keine namentliche Nennung stattfinde, jedoch einem weiten Personenkreis bekannt sei, um wen es sich handele. Daher sei die Äußerung über ein ehemaliges Hotel mit dem Wortlaut Seit Jahren wird hier erfolglos herumsaniert und die Fassade durch ein Baugerüst verdeckt, dessen Mietkosten und städtische Gestattungsgebühren in die Tausende gehen müssen, vermutete kürzlich ein kritischer W.-Leser zu unterlassen, da hierdurch suggeriert werde, dass der Eigentümer unzureichende und überteuerte Maßnahmen getroffen habe, was  nicht den Tatsachen entspreche. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 10. Oktober 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Urteil vom 14.08.2013, Az. 28 O 144/13
    § 1004 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB; § 22 KUG, § 23 KUG

    Das LG Köln hat entschieden, dass heimlich gefertigte Fotos, die eine Prominente beim Verlassen einer Entzugsklinik zeigen, veröffentlicht werden dürfen, wenn es sich um Bildnisse der Zeitgeschichte handelt. Die Betroffene hatte ihre Alkoholerkrankung schon zuvor in der Öffentlichkeit diskutiert und Berichterstattungen zugelassen. Deshalb überwiege bei dem streitgegenständlichen Foto das Informationsinteresse der Öffentlichkeit, auch wenn es sich um einen privaten Moment handele. Eine Ausnahme bestehe in dieser Konstellation nur für die Abbildung des minderjährigen Sohnes, der seine Mutter von der Klinik abholte. Dessen Veröffentlichung war auf Grund des höher anzusetzenden Schutzes für Kinder und Jugendliche unzulässig. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. September 2013

    LG Köln, Urteil vom 24.07.2013, Az. 28 O 115/13
    § 1004 BGB, § 823 BGB; § 22 KUG, § 23 KUG

    Das LG Köln hat entschieden, dass eine Bildberichterstattung über die Ehefrau eines prominenten Moderators diese in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Zwar sei das Bild im Rahmen einer Preisverleihung, zu welcher sie ihren Ehemann begleitete, entstanden, jedoch habe sich die Berichterstattung nicht auf dieses Ereignis der Zeitgeschichte bezogen. Ohnehin erstrecke sich das öffentliche Interesse nicht auf die Ehefrau eines Prominenten. Die Verwendung des Bildes in einem völlig anderen Zusammenhang stelle daher eine Rechtsverletzung dar. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 3. September 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 26.03.2013, Az. 15 U 149/12
    § 823 Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 BGB analog; § 22 KUG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass Bildberichterstattungen über Prominente in emotionalen Ausnahmesituationen (hier: Verkehrsunfall) in besonderer Weise den Schutz der Privatsphäre beachten müssen und bei fehlender Einwilligung zu untersagen sind. Das Interesse der abgebildeten Person, das Geschehen ohne Öffentlichkeit verarbeiten zu können, gehe in der Regel dem Informationsinteresse vor. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 15. Mai 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Urteil vom 28.05.2009, Az. 324 O 733/09
    § 823 Abs. 1 BGB; § 186 StGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Berichterstattung über einen Professor, der in Thailand des sexuellen Vergehens an Minderjährigen beschuldigt wurde, mit den Worten „der deutsche Herr Professor Sexschwein“ oder „das Gesicht eines Sex-Monsters“ mit begleitender Bildberichterstattung einen Schadensersatzanspruch auslöst. Die erhobenen Vorwürfe haben nicht bekräftigt werden können, die Polizei habe die Ermittlungen eingestellt. Die Berichterstattung verletze das Persönlichkeitsrecht, weil der Kläger in entwürdigender und die Intimsphäre verletzender Weise an den Pranger gestellt werde. Eine Entschädigung von 40.000,00 EUR sei angemessen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 21. März 2013

    BGH, Urteil vom 19.03.2013, Az. VI ZR 93/12 und Beschlüsse vom 19.03.2013, Az. VI ZR 106/12, Az. VI ZR 107/12, Az. VI ZR 108/12
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Der BGH hat zu Lasten des Fernsehmoderators und Journalisten Jörg Kachelmann entschieden, dass auf dem Internetportal www.bild.de über ein laufendes Strafverfahren (welches für Kachelmann mit einem Freispruch endete) berichtet werden darf. Nach Verlesung des Protokolls über seine haftrichterliche Vernehmung in der öffentlichen Hauptverhandlung sei eine aktuelle Prozessberichterstattung unter Einbeziehung der beanstandeten Äußerungen, die zuvor noch rechtswidrig gewesen sei, zulässig geworden. Infolgedessen sei die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr entfallen. Zur Pressemitteilung Nr. 46/2013 des BGH: (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. März 2013

    BGH, Urteil vom 16.08.2012, Az. I ZR 96/09
    § 97 Abs. 1 UrhG aF; § 242 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass im Falle einer urheberrechtswidrigen Veröffentlichung von Bildern in einer Tageszeitung seitens der Zeitung Auskunft zu erteilen ist, um die Berechnung des Schadensersatzes für den Urheber zu ermöglichen. Diese Auskunft müsse sich auf alle Faktoren beziehen, die zur Berechnung erforderlich seien. Im vorliegenden Fall seien dies die Anzahl verkauften Exemplare der Zeitung, in welcher die Bilder abgedruckt waren, eine dezidierte Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben über den mit den jeweiligen Ausgaben in Deutschland erwirtschafteten Gewinn sowie die Anzahl der in Deutschland an den einzelnen Wochentagen (Montag bis Freitag) des Juni 2007 verkauften Exemplare der Zeitung zu Vergleichszwecken für eine mögliche Auflagensteigerung. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 30. Januar 2013

    LG Köln, Urteil vom 19.09.2012, Az. 28 O 223/12
    § 1004 BGB, § 823 BGB; § 22 KUG, § 23 Abs. 1, Abs. 2 KUG

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein bekannter Medienrechtsanwalt in einem Filmbericht nicht ohne Weiteres in Begleitung seiner Mandantin abgebildet werden darf. Ein Fernsehsender hatte bei seiner Berichterstattung über einen Rechtsstreit den Anwalt in einem Bericht in Begleitung seiner Mandantin gezeigt. Die Kammer entschied, dass der Rechtsanwalt in die Bildnisveröffentlichung zu seiner Person nicht eingewilligt habe. Auch liege kein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte i.S.v. § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG vor, für die eine Einwilligung nicht erforderlich sei. Im Übrigen verletze die Veröffentlichung ein berechtigtes Interesse des Anwalts i.S.v. § 23 Abs. 2 KUG. Zwar könne die Berichterstattung über die Mandantin des Rechtsanwalts, die Ex-Frau eines bekannten Tennisspielers, als zeitgeschichtliches Ereignis gesehen werden, nicht aber über deren Rechtsanwalt, der rein zufällig auf dem Bildmaterial zu sehen sei. Er habe mit dem streitigen Sachverhalt überhaupt nichts zu tun. Über ihn werde in der Sendung nicht berichtet. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 22. Januar 2013

    LG Köln, Beschluss vom 13.09.2012, Az. 28 O 403/12
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein Fernsehsender nicht dahingehend identifizierend über einen Schauspieler berichten darf, dass dieser sich im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle einem (routinemäßigen) Drogentest habe unterziehen müssen. Der Drogentest war negativ ausgefallen. Es fehle, so die Kammer, an einem Mindestbestand objektiver Beweistatsachen. Der Schauspieler habe sich diese Form von Berichterstattung auch nicht selbst zuzuschreiben, da er sich nicht falsch verhalten habe. Selbst die Behauptung, gerötete Augen hätten vorgelegen, hätte keinen zwingenden Rückschluss auf Drogenkonsum ergeben. Zitat aus der Entscheidung: (mehr …)

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