Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Köln: Verlag darf Prominentenbild nicht ungefragt als Zugpferd für den Absatz der eigenen Zeitschrift verwendenveröffentlicht am 25. Februar 2010
LG Köln, Urteil vom 13.01.2010, Az. 28 O 756/09
§§ 823 Abs. 1, Abs. 2 i. V. m. 1004 Abs. 1 Satz 2 analog BGB; § 22 f. KUG; Art. 1, 2 GGDas LG Köln hat entschieden, dass Bilder von prominenten Personen nicht lediglich zu Werbezwecken einer Zeitschrift genutzt werden dürfen, sofern keine Einwilligung des Abgebildeten vorliegt. Im streitigen Fall war der Verfügungskläger, ein Schlagersänger, häufiger im Rahmen der Berichterstattung über ihn auf der Titelseite der Zeitschrift der Verfügungsbeklagten abgebildet gewesen. Die Titelseite nutzte die Verfügungsbeklagte nunmehr für eine Werbekampagne in einer anderen Zeitschrift. In dieser Werbeanzeige war ein Model abgebildet, welches die mit dem Bildnis des Klägers bedruckte Zeitung in der Hand hielt. Eine Einwilligung für die Werbekampagne seitens des Verfügungsklägers lag nicht vor. Das Gericht gab dem Verfügungskläger Recht.
(mehr …) - OLG Köln: Wiedergabe fremder Fernsehausschnitte zur Dokumentation der Zustände bei einer Casting-Show ist erlaubtveröffentlicht am 21. Februar 2010
OLG Köln, Urteil vom 30.10.2009, Az. 6 U 100/09
§§ 50, 51, 87 Abs. 1 Nr. 2, 87 Abs. 4, 97 Abs. 1 UrhGDas OLG Köln hat entschieden, dass die partielle Wiedergabe eines TV-Ausschnitts aus der Produktion „DSDS – Deutschland sucht den Superstar“ durch die Zitierfreiheit im Rahmen der Berichterstattung über Tagesereignisse gedeckt ist. Der Zusammenbruch eines minderjährigen Kandidaten führe somit nicht zu Schadenersatzansprüchen des klagenden Senders, welcher eine Verletzung seines exklusiven Senderechts gesehen hatte. (mehr …)
- LG Hamburg: Identifizierende Berichterstattung vor Verurteilung verletzt Persönlichkeitsrecht, insbesondere bei Ausschluss der Öffentlichkeitveröffentlicht am 9. Dezember 2009
LG Hamburg, Urteil vom 23.10.2009, Az. 324 O 120/09
§§ 823, 1004 BGB analogDas LG Hamburg hat entschieden, dass eine identifizierende Berichterstattung unzulässig ist, wenn die betreffende Person noch nicht verurteilt ist und auf Grund des akuten Gesundheitszustandes der Person die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist. Zwar habe es sich bei den im Strafverfahren gegen den Kläger erhobenen Vorwürfen nicht um solche aus dem Bereich der kleineren bzw. ganz gewöhnlichen Kriminalität gehandlet (hier: sexueller Missbrauch der Tochter). Der Kläger sei zum Zeitpunkt der Berichterstattung aber Angeklagter gewesen, so dass bis zu einem etwaigen Schuldspruch die aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Unschuldsvermutung für ihn gesprochen habe. (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Der Bericht über das Abmahnverhalten eines Unternehmens unter Nennung dessen markenrechtlich geschützten Namens ist kein Markenverstoß und auch kein Wettbewerbsverstoßveröffentlicht am 24. Juli 2009
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 03.03.2009, Az. 6 W 29/09
§ 15 Abs. 2 MarkenG, §§ 3, 4 Nr. 7, Nr. 10Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Berichterstattung über ein Unternehmen, das an wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen beteiligt ist, auch dann nicht gegen Marken- oder Wettbewerbsrecht verstöß, wenn es den markenrechtlich geschützten Namen des Unternehmens benennt und dieser als Metatag auf der Website des berichterstattenden Unternehmens aufgeführt wird.Insbesondere ergebe sich eine Markenverletzung im vorliegenden Fall nicht aus einer unzulässigen Beeinflussung der Suchfunktion bei der Benutzung von Internet-Suchmaschinen. (mehr …)
- OLG Hamm: Zu der Zulässigkeit einer Bezeichnung als „Massenabmahner“ / Wann ist ein Boykottaufruf zulässig?veröffentlicht am 9. März 2009
OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 25.02.2008, Az. I-3 U 189/08
§§ 823, 1004 BGBDas OLG Hamm räumt dem Berufungsverfahren gegen das Urteil des LG Bochum (Link: LG Bochum) keine Erfolgschancen ein. Der Journalist Axel Gronen hatte ein Unternehmen als „Massenabmahner“ bezeichnet. Nunmehr erklärten die Hammer Richter u.a. in ihrem Hinweisbeschluss, auf den die Gegenseite nunmehr innerhalb von zwei Wochen reagieren kann: Die Verfügungsklägerin habe tatsächlich anlässlich des vom Verfügungsbeklagten auf seiner Internetseite behandelten Ebay-Fehlers eine Vielzahl von Abmahnungen ausgesprochen, so dass der (in sich wertneutrale) Begriff der „Massenabmahnung“ in diesem Zusammenhang zutreffend verwendet worden sei. Keineswegs besage der Begriff der „Massenabmahnung“ etwas über die Berechtigung oder Missbräuchlichkeit der entfalteten Abmahntätigkeit, auch impliziere er keine drei- oder vierstellige (Mindest-)Anzahl ausgesprochener Abmahnungen. Dementsprechend habe beispielsweise der Wettbewerbssenat des OLG Hamm für die Fallkonstellation eines berechtigten Unterlassungsbegehrens gegen Mitbewerber nach dem UWG durchaus schon eine Abmahnung von Wettbewerbsverletzungen in nur 20 Fällen als „Massenabmahnung“ bezeichnet, wobei – so der Senat – „massenhaften“ Verstöße von Mitbewerbern fraglos auch durch eine Vielzahl von Abmahnungen begegnet werden dürfe. Dass der Verfügungsbeklagte hier angesichts von jedenfalls 30 Abmahnungen namens der Verfügungsklägerin wegen ein und desselben wettbewerbsrechtlichen Beanstandung von „Massenabmahnung“ gesprochen habe, sei nach alledem nicht zu beanstanden und berechtige nicht den Erlass des beantragten Äußerungsverbots.