Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BVerwG: Werden für alle privat genutzten Geräte Rundfunkgebühren entrichtet, ist das „Zweitgerät“ im beruflich genutzten Arbeitszimmer nicht gebührenpflichtigveröffentlicht am 18. August 2011
BVerwG, Urteile vom 17.08.2011, Az. 6 C 15.10; Az. 6 C 45.10; Az. 6 C 20.11
§§ 2; 5 RGebStV
Das BVerwG hat laut Pressemitteilung Nr. 67/2011 entschieden, dass beruflich genutzte Zweitgeräte in einer gemischt privat/freiberuflich genutzten Wohnung nicht der Rundfunkgebührenpflicht unterfallen. Zitat: „Die Kläger nutzen jeweils einen Teil ihrer Wohnungen für die Ausübung einer selbstständigen (freiberuflichen) Tätigkeit. In den dafür genutzten Räumen verfügen sie über einen internetfähigen PC. In den anderen ausschließlich privat genutzten Räumen sind herkömmliche Fernseh- und Rundfunkgeräte vorhanden, für die Rundfunkgebühren entrichtet werden. (mehr …)