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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 3. Februar 2016

    LG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.2015, Az. 12 O 348/14
    § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Bewerbung eines Möbelstücks unter Angabe einer falschen Holzsorte irreführend und damit wettbewerbswidrig ist. Das Material eines Möbelstücks sei ein wesentliches Merkmal, insbesondere bei Gartenmöbeln, welche der Witterung ausgesetzt seien. Dass der Verkäufer die Materialangabe vom Hersteller übernommen habe, räume einen Verstoß nicht aus. Der Werbende habe die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen und sich in Fällen wie dem vorliegenden, in dem eine Kenntnis des Herstellers im Hinblick auf das Material nicht selbsterklärend sei, zumindest darüber zu informieren, woher der Hersteller sein Wissen beziehe. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 10. Oktober 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuGH, Urteil vom 19.09.2013, Az. C-435/11
    Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 lit. a 2005/29 EU-RL, Art. 6 Abs. 1 2005/29 EU-RL

    Der EuGH hat entschieden, dass die europäische Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken dahin auszulegen ist, dass im Fall einer irreführenden Werbung, die alle in Art. 6 Abs. 1 dieser Richtlinie genannten Voraussetzungen erfüllt, nicht geprüft zu werden braucht, ob eine solche Praxis auch den Erfordernissen der beruflichen Sorgfalt im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie widerspricht, um sie als unlauter und mithin nach Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie verboten ansehen zu können. Im vorliegenden Fall hatte ein Reisevermittler mit einem Hotel eine strafbewehrte Exklusivvereinbarung über die Zimmervermietung abgeschlossen und diese Exklusivvereinbarung in der Werbung hervorgehoben. Hiergegen klagte eine Konkurrentin, der es ebenfalls gelungen war, bei dem betreffenden Hotel Zimmer anzumieten. Der beklagte Reisevermittler hatte eingewandt, er hätte jegliche berufliche Sorgfalt an den Tag gelegt, um eine hinsichtlich der Exklusivität lautere Werbung zu gewährleisten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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