Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Jena: Kein Schmerzensgeld wegen Ehrverletzung, wenn berufliche Qualifikation abgesprochen wirdveröffentlicht am 10. März 2010
OLG Jena, Urteil vom 17.02.2010, Az. 7 U 95/09
§§ 823 Abs. 1, 1004 BGB analog
Das OLG Thüringen hat entschieden, dass ein Schmerzensgeld wegen Ehrverletzung dann nicht zu zahlen ist, wenn sich die Ehrverletzung nicht gegen die persönliche, sondern „nur“ deren berufliche Sphäre richtet. Konkret ging es darum, dass der Beklagte über die Klägerin – eine Ärztin – behauptet hatte, dass diese „über keine nennenswerten Erfahrungen im Bereich der plastischen Mammachirurgie“ verfüge. (mehr …)