Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BVerfG: Der Fachanwaltstitel erlischt nicht mit Ende der Anwaltszulassung, wenn jährliche Fortbildungen erfolgen / Berufsausübungsfreiheitveröffentlicht am 24. November 2014
BVerfG, Beschluss vom 22.10.2014, Az. 1 BvR 1815/12
§ 43c Abs. 1 S.1 BRAO, § 3 FAO, Art. 12 GGDas BVerfG hat entschieden, dass der Fachanwaltstitel nicht mit dem Ausscheiden aus dem Anwaltsberuf unwiderbringlich erlischt, sondern vielmehr nach erneuter Zulassung fortgesetzt werden darf, wenn der betreffende Rechtsanwalt seiner jährlichen Fortbildungsverpflichtung nachgekommen ist. Ein zuwiderlaufendes Verbot verletze das Recht des Rechtsanwalts auf Berufsausübungsfreiheit. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)