Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Keine Berufspflichtverletzung, wenn Steuerberater die Domain „steuerberater-suedniedersachsen.de“ verwendetveröffentlicht am 29. August 2011
BGH, Urteil vom 01.09.2010, Az. StbSt (R) 2/10
§ 57 Abs. 1 StBerG, § 57a StBerG
Der BGH hat entschieden, dass der aus dem Gattungsbegriff der Steuerberatung und einem regional eingegrenzten Tätigkeitsgebiet kombinierte Domainname www.steuerberater-suedniedersachsen.de bei dem – insoweit korrespondierend mit den Kriterien des allgemeinen Wettbewerbsrechts – maßgeblichen durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher, der das fragliche Werbeverhalten mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgt, nach der Lebenserfahrung nicht die Gefahr einer Irreführung bewirken kann. Dementsprechend war der Steuerberater von dem Vorwurf eines Verstoßes gegen das Gebot gewissenhafter Berufsausübung unter Verzicht auf berufswidrige Werbung (§ 57 Abs. 1 StBerG) freizusprechen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)