Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Zum Schutzbereich berühmter Marken („Volks-„)veröffentlicht am 19. April 2013
BGH, Urteil vom 11.04.2013, Az. I ZR 214/11
§ 14 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass bei bekannten oder sogar berühmten Marken ein weiter Schutzbereich bei der Beurteilung möglicher Verletzungen anzunehmen ist. So wurde nicht ausgeschlossen, dass die Verwendung von Begriffen wie „Volks-Inspektion“ und „Volks-Reifen“ durch eine Autowerkstatt die Marke „Volkswagen“ verletzen könnten. Die Angelegenheit wurde zur Entscheidung an das OLG München nach erneuter Prüfung zurückverwiesen. Zur Pressemitteilung Nr. 65/2013: