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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 19. April 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 11.04.2013, Az. I ZR 214/11
    § 14 MarkenG

    Der BGH hat entschieden, dass bei bekannten oder sogar berühmten Marken ein weiter Schutzbereich bei der Beurteilung möglicher Verletzungen anzunehmen ist. So wurde nicht ausgeschlossen, dass die Verwendung von Begriffen wie „Volks-Inspektion“ und „Volks-Reifen“ durch eine Autowerkstatt die Marke „Volkswagen“ verletzen könnten. Die Angelegenheit wurde zur Entscheidung an das OLG München nach erneuter Prüfung zurückverwiesen. Zur Pressemitteilung Nr. 65/2013:

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