Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Bonn: Zertifikat über die Befähigung als „State-certified Engineer C“ für einen staatlich geprüften Techniker ist irreführendveröffentlicht am 19. November 2014
LG Bonn, Urteil vom 15.05.2014, Az. 14 O 86/13
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs.1 UWG; § 1 IngGNRWDas LG Bonn hat entschieden, dass ein Zertifikat über eine „ingenieurgemäße Ausbildung“ und die Eigenschaft als „State-certified Engineer C“ für einen staatlich geprüften Techniker irreführend und daher wettbewerbswidrig ist. Das Zertifikat erwecke den Eindruck, dass die Qualifikation eines stattlichen geprüften Technikers mit der eines Ingenieurs als Hochschulabsolvent gleichzusetzen sei. Dies entspreche jedoch nicht den Tatsachen, so dass der Verkehr getäuscht werde. Daher sei die Erteilung eines solchen Zertifikats durch einen Bundesverband für Aufstiegsfortbildungen zu unterlassen. Zum Volltext der Entscheidung:
- Frühjahrstagung 2009 zum Wettbewerbs- und Kennzeichenrecht in Hamburg (15./16.05.2009)veröffentlicht am 2. März 2009
Der Norddeutsche Verband der Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz e.V. (NVFGR) tagt am 15./16.05.2009 in Hamburg anlässlich der Frühjahrstagung 2009 zum Wettbewerbs- und Kennzeichenrecht. Bei vollständiger Teilnahme wird eine Bescheinigung gemäß § 15 FAO über 10,5 Zeitstunden ausgestellt. Die Tagungskosten betragen 250,00 EUR für Mitglieder des NVFGR und 310,00 EUR für Nicht-Mitglieder. Unter anderem trägt Prof. Dr. Thomas Hoeren mehrere Stunden zum Thema „Das deutsche Lauterkeitsrecht unter der UGP-Richtlinie“ vor. Es sind noch Plätze verfügbar. Die Verteilung erfolgt nach dem Eingang der Anmeldungen. Im Falle eines Beitritts zum Verband (50,00 EUR) wird der Mitgliedspreis berechnet. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der nachstehend zum Download bereit stehenden Einladung.
Die Einladung / Anmeldung können Sie als .pdf-Datei hier (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: Einladung_Anmeldung.pdf) herunterladen oder aber durch einmaliges Anklicken des links stehenden Logos.