IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 6. Januar 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Frankfurt a.M., Beschluss vom 11.08.2010, Az. 4863 Js 213972/10 – 931 Gs
    §§ 11 Nr. 3; 131 StGB

    Das AG Frankfurt a.M. hat für folgende Titel auf Trägermedien die Beschlagnahme auf Grund der Verwirklichung des Straftatbestandes § 131 StGB (Gesetzestext s. unten) verfügt:


    Angel of the Night

    (Red Edition)

    Zombie – Dawn of the dead
    (Red Edition)

    Doppel-DVD
    Marketing Film
    c/o Laser Paradise, Neu Anspach

    Frozen Scream
    (enthaltene Bonusfilm „Blutrausch der Zombies“)
    Red Edition
    DVD
    Marketing Film
    c/o Laser Paradise, Neu Anspach

    Geisterstadt der Zombies
    DVD
    Marketing Film
    c/o Laser Paradise, Neu Anspach

    Grossangriff der Zombies
    Red Edition
    DVD
    Marketing Film
    c/o Laser Paradise, Neu Anspach

    Halloween II
    (neue Fassung)

    DVD
    Marketing Film
    c/o Laser Paradise, Neu Anspach

    Mutiert – Crying Fields
    DVD
    Marketing Film
    c/o Laser Paradise, Neu Anspach

    Pledge class
    (Red Edition)
    DVD
    Marketing Film
    c/o Laser Paradise, Neu Anspach

    Silent Hill – Homecoming
    Xbox 360-Spiel, UK-Version
    Konami Digital Entertainment GmbH, Frankfurt/Main

    The Burning – Brennende Rache
    (Blood Edtion)
    DVD
    Marketing Film
    c/o Laser Paradise, Neu Anspach

    The Dentist
    (Red Edition)
    DVD
    Marketing Film
    c/o Laser Paradise, Neu Anspach

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  • veröffentlicht am 11. Juli 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG München, Beschluss vom 23.03.2010, Az. 1 W 2689/09
    § 839 BGB

    Das OLG München hat entschieden, dass eine Person, deren Laptop zu Unrecht beschlagnahmt wird, ein Anspruch auf Schadensersatz unter dem Gesichtspunkt der Amtshaftung zusteht. Vor dem Hintergrund der heutigen Bedeutung des Internets sei ein internetfähiger Computer mittlerweile zum notwendigen Lebensbedarf eines jeden Privathaushalts zu zählen, so dass ein unrechtmäßiger Entzug einen Entschädigungsanspruch nach sich ziehen müsse. Damit zählt ein Laptop zu den bisher von der Rechtsprechung akzeptierten „Lebensgütern mit zentraler Bedeutung“, wie z. B. Fernseher, Wohnung, Kraftfahrzeug, Kühlschrank und Herd. Reichtümer sind indes nicht zu erwarten: Der Betroffene erhielt 2,77 EUR / Tag Schadensersatz.

  • veröffentlicht am 18. Mai 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Saarbrücken, Beschluss des 23.04.2009, Az. 2 Qs 9/09
    §§ 100a, 100g StPO; §§ 106 Abs. 1, 108 Nr. 7 UrhG

    Das LG Saarbrücken hat entschieden, dass der Server eines Filesharers, den dieser zum erstmaligen Upload von urheberrechtlich geschützten Werken ins Internet nutzt, beschlagnahmt werden darf. Was war passiert? Mit Schreiben vom 22.08.2008 stellte die GVU – Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. – Strafantrag gegen die für den Upload / das Bereitstellen von Filmdateien über Webseedserver mit der IP … Verantwortlichen wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke sowie unerlaubten Eingriffs in verwandte Schutzrechte. Durch einen Mitarbeiter der GVU, den Zeugen R., war festgestellt worden, dass über den genannten Webseedserver Filmdateien in einer Tauschbörse im Internet zur Verfügung gestellt worden waren. Als sogenannter „Provider“ wurde die Firma O. GmbH aus S. festgestellt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. März 2010

    BGH, Be­schl. vom 24.11.2009, Az. StB 48/09
    §§ 94 f. StPO

    Der BGH hat entschieden, dass eine Anordnung, nach welcher der gesamte auf dem Mailserver eines Providers gespeicherte E-Mail-Bestand eines Beschuldigten beschlagnahmt wird, regelmäßig gegen das Übermaßverbot verstößt. Zwar ermöglichten die Regelungen der §§ 94 ff. StPO grundsätzlich die Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails, die nach Beendigung des Übertragungsvorgangs auf dem Mailserver des Providers gespeichert seien (BVerfG NJW 2009, 2431, 2433). Allerdings müsse der Eingriff aufgrund der §§ 94 ff. StPO verhältnismäßig sein. Beim Vollzug von Beschlagnahmen, insbesondere beim Zugriff auf einen umfangreichen elektronischen Datenbestand, sei darauf zu achten, dass die Gewinnung überschießender, für das Verfahren bedeutungsloser und dem Beschlagnahmeverbot des § 97 StPO unterliegender Daten vermieden werde. Die Beschlagnahme sämtlicher gespeicherten Daten sei deshalb allenfalls dann mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass der gesamte Datenbestand, auf den zugegriffen werden solle, für das Verfahren potentiell beweiserheblich seien. Bei einem E-Mail-Postfach werde dies in aller Regel nicht der Fall sein (BVerfG aaO S. 2436).
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  • veröffentlicht am 24. Februar 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Marburg, Beschluss vom 06.01.2010, Az. [anonymisiert]
    §§ 102, 105 StPO;
    §§ 184 I, 184 d StGB

    Das AG Marburg greift bei einem Anfangsverdacht auf Verbreitung pornografischer Schriften über das Internet schnell zu: Besteht nach Betrachtung einer pornografischen Webseite der Verdacht, dass die Bestimmungen des Jugendschutzes nicht eingehalten werden, namentlich kein adäquates Altersverifikationssystem vorgehalten wird, wird die benutzte Hardware beim Betreiber der Webseite  innerhalb kürzester Frist abgeholt, um weitere Ermittlungen durchzuführen. Dies gilt auch dann, wenn das Angebot im Ausland vorgehalten, der Betreiber des Servers aber in Deutschland sitzt.
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  • veröffentlicht am 8. Februar 2010

    KG Berlin, Urteil vom 07.01.2010, Az. 23 W 1/10
    § 111 b StPO; § 263 StGB, §§ 830, 840 BGB

    Der Antragsgegner hatte sich in diesem Fall über das Internet durch betrügerisches Verhalten Waren mit einem mutmaßlichen Wert von 45.000 EUR verschafft (Eingehungsbetrug). Das Landgericht hatte gemäß § 111 b StPO die so genannte Rückgewinnungshilfe angeordnet. Die Antragsteller hatten darüber hinaus den dinglichen Arrest in das gesamte Vermögen der Antragsgegner angeordnet. Auf die Beschwerde des Antragsgegners gab das Kammergericht dem Arrestantrag statt und erklärte, dass das Sicherungsbedürfnis der Arrestgläubiger durch die Rückgewinnungshilfe nicht entfallen sei. (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. Dezember 2009

    Dass auch die Staatsanwaltschaft bei Raubkopierarien nicht schläft, zeigt diese Pressemitteilung des Bundesverbands Musikindustrie e.V. vom 30.11.2009. Bei einer Razzia habe die Staatsanwaltschaft Essen bei einem Großhändler in Gelsenkirchen knapp 50.000 professionelle CD-Raubkopien und über 200.000 vorgefertigte CD-Einleger beschlagnahmt. In der Wohnung des Beschuldigten seien außerdem eine komplette Fälscherwerkstatt mit mehreren PCs, Brennern sowie vier Profi-Hochleistungsdruckern zum Bedrucken von CDs sichergestellt worden. Der Beschuldigte war in der Vergangenheit bereits durch den Vertrieb und Handel von nicht-lizenzierten Disco-Mixes auffällig geworden. Der Erfolg der Aktion ist ein Ergebnis der Zusammenarbeit der Kriminalpolizei Gelsenkirchen mit der ProMedia GmbH, die im Auftrag des Bundesverbandes Musikindustrie e.V. diesen Fall betreut habe (JavaScript-Link: Pressemitteilung). Hinzuweisen bleibt bei dieser Meldung auf die in letzter Zeit vermehrt abgemahnte Fahrlässigkeit, „auf dem Flohmarkt“ gekaufte CDs, deren Herkunft nicht eindeutig belegt ist, insbesondere vom Rechtsinhaber nicht freigegebene  Musik-Compilations, bei eBay zu verkaufen. Ein gutgläubiger Erwerb von nicht existenten urheberrechtlichen Nutzungsrechten ist nicht möglich.

  • veröffentlicht am 18. Mai 2009

    Die deutschen Zöllner gehen ab dem 01.09.2009 zukünftig gegen den Import von Glühbirnen vor, wie die Wirtschaftswoche berichtet (JavaScript: Wirtschaftswoche).  Ab diesem Zeitpunkt ist laut der EU-Richtlinie 2005/32/EG der Handel mit Glühbirnen verboten (JavaScript-Hinweis: Eco-Design-Richtlinie). Der Handel mit klassischen Glühbirnen soll in verschiedenen Schritten in den Jahren 2009, 2010, 2012 und 2016 unterbunden werden. (JavaScript: Art. 3 EU-Umsetzungsverordnung). Am heutigen Montag sollen sich Vertreter des Bundesfinanzministeriums und der Länder im Bundeswirtschaftsministerium treffen, um die Details der Offensive gegen Glühbirnen zu klären. Kassierte Glühbirnen würden als Sondermüll vernichtet oder an Interessenten außerhalb der EU versteigert. Was wir davon halten? Ja, nee, klar: Klimaschutz ist ein rein europäisches Thema! Dass der Staat durch die Versteigerungen im außereuropäischen Ausland höchstselbst an der Klimakatastrophe mitwerkeln will, finden wir ebenso konsequent wie wenig überraschend. Ganz abgesehen davon ist der Bezug der Wolframfadenbrenner aus dem Ausland für den Endverbraucher nicht strafbar.

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