Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BPatG: Schutzbereich eines Gebrauchsmusters ist nicht nur durch die Beschreibung und die Zeichnung auszulegenveröffentlicht am 3. November 2015
BPatG, Beschluss vom 10.06.2015, Az. 35 W (pat) 421/13
§ 12a GebrMGDas BPatG hat entschieden, dass der Schutzbereich eines Gebrauchsmusters durch den Inhalt der Schutzansprüche bestimmt ist, welche durch die Beschreibung und die Zeichnung auszulegen sind (vgl. § 12a GebrMG). Jedoch erlaubt dies regelmäßig keine einschränkende Auslegung eines die Erfindung allgemein kennzeichnenden Schutzanspruchs (unter Verweis auf BGH, Urteil vom 07.09.2004, Az. X ZR 255/01 – Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung). Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Hamburg: Zur Rechtswidrigkeit, Programmcode für die AdBlocker-Sperrung von Bild.de öffentlich zugänglich zu machenveröffentlicht am 2. November 2015
LG Hamburg, Beschluss vom 22.10.2015, Az. 308 O 375/15
§ 95a Abs. 3 UrhG, § 823 Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 BGBDas LG Hamburg hat entschieden, dass es gegen das Urheberrecht verstößt, in einem Internet-Forum Anleitungen (hier: Einblenden von Programmiercode) zur Umgehung der AdBlock-Sperre von z.B. bild.de vorzuhalten. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BPatG: Bereits eine einstweilige Verfügung reicht für den Beitritt nach § 59 Abs. 2 Satz 1 PatGveröffentlicht am 29. Oktober 2015
BPatG, Beschluss vom 10.11.2014, Az. 11 W (pat) 12/10
§ 59 Abs. 2 S.1 PatGDas BPatG hat bestätigt, dass als Voraussetzung für einen Beitritt nach § 59 Abs. 2 Satz 1 PatG eine einstweilige Verfügung an Stelle der ausdrücklich genannten Klage genügt und insoweit auf die ältere Entscheidung BPatG, Beschluss vom 12.07.2011, Az. 8 W (pat) 23/08 verwiesen. Die erweiternde Auslegung des § 59 Abs. 2 PatG entspreche danach dem Sinn dieser Vorschrift. Sie solle dem angeblichen Verletzer zu jeder Zeit einen Angriff gegen das Patent ermöglichen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BPatG: Die Bezeichnung “PAYeID” kann nicht für “Geldgeschäfte” als Marke eingetragen werdenveröffentlicht am 14. Oktober 2015
BPatG, Beschluss vom 22.09.2015, Az. 25 W (pat) 27/15
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Bezeichnung “PAYeID” für die Dienstleistungsklasse “Geldgeschäfte” nicht als Marke geschützt werden kann. Sie sei von der Eintragung ausgeschlossen, da sie ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehe, die im Verkehr zur Bestimmung der Art oder Beschaffenheit der beanspruchten Dienstleistungen dienen könne. Es sei nahe liegend, dass die Verknüpfung von „PAY” und „eID” im Sinn von „Bezahlung mit elektronischer Identifizierung” verstanden werde und damit geeignet sei, die Art der beanspruchten Dienstleistungen anzugeben. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG München: 15.000 EUR Streitwert für die rechtswidrige, gewerbliche Nutzung eines Fotosveröffentlicht am 13. Oktober 2015
OLG München, Beschluss vom 10.04.2015, Az. 6 W 2204/14
§ 3 ZPODas OLG München hat entschieden, dass für die rechtswidrige, auf Dauer angelegte gewerbliche Nutzung eines fremden Fotos ein Streitwert von 15.000 EUR nicht überhöht ist. Es handele sich nicht um ein typisches eBay-Produktfoto. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Gericht muss Parteivorbringen zur Kenntnis nehmen, aber nicht über jeden Punkt entscheidenveröffentlicht am 13. Oktober 2015
BGH, Beschluss vom 16.09.2015, Az. IX ZR 31/14
Art. 103 GG, § 321a ZPODer BGH hat entschieden, dass Gerichte verfassungsrechtlich verpflichtet sind, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, aber nicht über alle Einzelpunkte des Parteivortrags im Urteil entscheiden müssen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Kosten für die Einreichung einer Online-Schutzschrift bei einem zentralen Schutzschriftenregister sind erstattungsfähigveröffentlicht am 8. Oktober 2015
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22.07.2015, Az. 6 W 72/15
§ 91 ZPO, Nr. 7001 VV-RVGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Kosten für die Einreichung einer Online-Schutzschrift beim zentralen Schutzschriftenregister als Kosten des Rechtsstreits erstattungsfähig sind, wenn die Gegenseite tatsächlich einen Eilantrag eingereicht hat und es somit zu einem sog. Prozessverhältnis zwischen den Parteien kommt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Findet sich eine Buchstabenfolge in einem Abkürzungswörterbuch wieder, ist sie noch nicht automatisch kennzeichnungsschwachveröffentlicht am 6. Oktober 2015
BGH, Beschluss vom 02.04.2015, Az. I ZB 2/14
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass die Frage, ob eine Buchstabenfolge kennzeichnungsschwach ist und einen entsprechend eingeschränkten Schutzbereich aufweist, nicht bereits dann zu bejahen ist, wenn die betreffende Buchtstabenfolge in ein Abkürzungswörterbuch aufgenommen worden ist. Eine solche Eintragung sei noch keine ausreichende Grundlage für die Feststellung, dass eine Abkürzung dem gängigen Sprachgebrauch entspreche und deshalb vom angesprochenen Verkehr als beschreibend aufgefasst werde. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BPatG: Wer sein Gebrauchsmuster (Patent) in Papierform anmeldet, weil die Software für eine (billigere) elektronische Anmeldung nicht mit seinem Betriebssystem kompatibel ist, hat gleichwohl die Kosten einer Papieranmeldung zu tragenveröffentlicht am 17. September 2015
BPatG, Beschluss vom 17.06.2014, Az. 35 W (pat) 25/13
§ 1 Nr. 2 ERVDPMAV, § 2 Nr. 5 ERVDPMAV, § 2 Abs. 1 PatKostG, Nr. 321 100 GV PatKostGDas BPatG hat entschieden, dass derjenige, der ein Gebrauchsmuster in Papierform anmeldet gemäß § 2 Abs. 1 PatKostG, Nr. 321 100 GV PatKostG die dafür entstehende volle Gebühr zu entrichten hat und nicht etwa Anspruch auf eine Ermäßigung für eine (hypothetische) elektronische Anmeldung hat, weil die dafür notwendige Software nur für das Betriebssystem Microsoft Windows zur Verfügung steht. Der BGH hat die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde als unzulässig zurückgewiesen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.08.2015, AZ. X ZB 8/14, hier). Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Eine Beschwerde gegen die Kostenentscheidung des Bundespatentgerichts ist unzulässigveröffentlicht am 16. September 2015
BGH, Beschluss vom 25.08.2015, Az. X ZB 8/14
§ 9 PatKostG, § 11 Abs. 3 PatKostGDer BGH hat entschieden, dass gegen eine Entscheidung des Bundespatentgerichts über den Kostenansatz (Gebührenanfall) weder eine Beschwerde noch eine Rechtsbeschwerde zulässig ist. Dies ergebe sich aus § 11 Abs. 3 PatKostG. Zum Volltext der Entscheidung hier.