Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt: Gesetzliche Pflichtinformationen in Form von Grafik-Dateien können unzulässig seinveröffentlicht am 1. August 2008
OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.11.2006, Az. 6 W 203/06
§§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 312 c Abs. 1 BGBDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass bei eBay-Auktionen die Verbraucherinformationen gemäß § 1 Abs.1 BGB-InfoV nicht in Form einer Grafikdatei (z.B. jpeg-Datei) vermittelt werden können, wenn eine solche über eine externe Quelle (Server) in die jeweilige Artikelbeschreibung geladen wird. eBay wirbt ausdrücklich mit der WAP-Abrufbarkeit der Auktionen, also mittels Handy usw. und verpflichtet Onlinehändler dazu, sämtliche Informationen in die Artikelbeschreibung aufzunehmen. Geschieht dies aber, wie vorliegend, nicht, wird das über WAP abgerufene Angebot ohne Pflichtinformationen dargestellt. Darin, so das Oberlandesgericht, liege ein Wettbewerbsverstoß. Das Urteil dürfte auch auf das Impressum und andere Pflichtinformationen übertragbar sein.
- OLG Hamburg: Streitwert bei fehlender Widerrufsbelehrung 5.000,00 EURveröffentlicht am 28. Juli 2008
OLG Hamburg, Beschluss vom 07.11.2007, Az. 3 W 196/07
§ 3 ZPO, § 12 Abs. 4 UWGDas OLG Hamburg ist der Rechtsansicht, dass der Streitwert einer Unterlassungsklage wegen fehlender Widerrufsbelehrung mit 5.000,00 EUR angemessen bewertet ist. Ein Kriterium für diese Entscheidung war die Größe des in Rede stehenden Marktes (Computer & Zubehör), die es unwahrscheinlich erscheinen lässt, dass eine fehlerhafte oder fehlende Widerrufsbelehrung des Gegners zu größeren Umsatzeinbußen führt. Eine niedrigere Bemessung des Streitwerts hielt das OLG Hamburg jedoch zur Abschreckung unerwünschter Nachahmer nicht für angemessen, da es bei Nichtahndung solcher Verstöße eine zunehmende Nachlässigkeit hinsichtlich des Verbraucherschutzes fürchtete.
- KG Berlin: Rückgabebelehrung mit einer Telefonnummer ist nicht wettbewerbswidrigveröffentlicht am 12. Juli 2008
KG Berlin, Beschluss vom 07.09.2007, Az. 5 W 266/07
§ 3 UWG, § 1 Abs. 2 PAngVDas KG Berlin hatte in einer häufig missverstandenen (s.u.) Entscheidung über die Rechtsfrage zu befinden, ob eine Rückgabebelehrung mit Telefonnummer wettbewerbswidrig sei. Dies wurde verneint. Anders als im Fall OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17. 6. 2004, Az. 6 U 158/03 (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: OLG FFM) bestehe keine Gefahr eines Missverständnisses über die Form der Ausübung des Rückgaberechts. Denn anders als das nach seinem Wortlaut grundsätzlich auf eine Widerrufserklärung gerichtete Widerrufsrecht nach § 355 BGB sei das Rückgaberecht schon seinem Wortlaut nach primär auf eine tatsächliche Handlung (die Rückgabe) gerichtet. Darüber hinaus schließe in dem zu beurteilenden Fall jedenfalls der Kontext der Angabe der Telefonnummer Missverständnisse aus. Denn der diesbezügliche Absatz besteht aus drei Sätzen, die mit der Wendung „Die Rücksendung hat zu erfolgen an:“ beginnen. Nachfolgend werde die vollständige postalische Anschrift des Antragsgegners genannt, erst dann folge die Angabe der Telefonnummer. Auch die beiden nachfolgenden Sätze verhielten sich nur zu Einzelheiten der Rücksendung der Ware. Unter diesen Umständen sei jedem Verbraucher klar, dass die Angabe der Telefonnummer nicht zur Ausübung des Rückgaberechts selbst verhelfen, sondern nur Rückfragen zur Durchführung der Rücksendung der Ware erleichtern solle. Diese Entscheidung ist häufig dahingehend missverstanden worden, dass nunmehr auch in der Widerrufsbelehrung gefahrenlos auf eine Telefonnummer hingewiesen werden könne (so u.a. 1. Leitsatz zu KG, GRUR-RR 2006, S. 23 ). Dem ist jedoch nicht so; die Unterscheidung zwischen Widerruf und Rückgabe ist unbedingt zu beachten.
(mehr …) - LG Berlin: Hinweis auf das Widerrufsrecht durch Grafik oder Link „Rechtsbelehrung“ unzureichendveröffentlicht am 1. November 2007
LG Berlin, Beschluss vom 09.10.2007, Az. 137 C 293/07
§§ 242, 311 BGB, § 522 Abs. 2 ZPODas Landgericht Berlin ist der Auffassung, dass der gesetzlich geforderte deutliche Hinweis auf das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht erbracht wird, wenn die Widerrufsbelehrung allein unter Rubrik „mich“ oder unter einem sog. „sprechenden“ Link („Rechtsbelehrung“). Unter der Rubrik „mich“ vermute niemand Belehrungen, da die Belehrung über das Widerrufsrecht nicht verkäuferbezogen sei. Auch der Button „Rechtsbelehrung“ reiche insoweit nicht aus: Die Kennzeichung des Links muss klar erkennen lassen, dass überhaupt eine Widerrufsbelehrung aufgerufen werden kann, was sich aber aus dem schlichten Begriff „Rechtbelehrung“ keineswegs ergibt, da eine Vielzahl von Rechten denkbar ist, über die die Beklagte hätte belehren können wollen. Die Verwendung einer Grafik gewährleiste nicht, dass die Informationen unabhängig vom verwendeten Browser und auch für sehbehinderte Mitglieder abrufbar sei. Dies ergebe sich aus den verfahrensgegenständlichen Angaben von ebay.
- BGH: Vorlagebeschluss an EuGH zur Angabepflicht einer Telefonnummer im Impressumveröffentlicht am 15. August 2007
BGH, Beschluss vom 26.04.2007, Az. I ZR 190/04
§§ 8 Abs. 1 Satz 1, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 5 Satz 1 Nr. 2 TMG, Art. 5 Abs. 1 lit. c der EU-RL 2000/31, Art. 234 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 EGVNachdem das OLG Köln (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: Urteil vom 13.02. 2004, Az. 6 U 109/03) entschied, dass ein Impressum eine Telefonnummer aufzuweisen habe, das OLG Hamm (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: Urteil vom 17.03.2004, Az. 20 U 222/03) diese Rechtsauffassung aber nicht teilte, hat sich nunmehr der Bundesgerichtshof dieser Rechtsfrage annehmen können und dem Europäischen Gerichtshof mit der Bitte um eine Vorabentscheidung vorgelegt.
(mehr …) - LG Berlin: Wertersatzklausel in Widerrufsbelehrungveröffentlicht am 1. April 2007
LG Berlin, Beschluss vom 15.03.2007, Az. 52 O 88/07
§§ 3, 4 Nr, 11 UWG, 312 c BGB, § 1 Abs. 1 Nr. 10 InfoVO, 357 Abs. 1 und 3, 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGBNach Auffassung des Landgerichts Berlin verstößt gegen geltendes Wettbewerbsrecht, wer bei einer auf der Internetplattform eBay verwendeten Widerrufsbelehrung dem Verbraucher eine Wertersatzpflicht auch für solche Wertverschlechterungen auferlegt, die durch bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden sind. Dies sei nur dann möglich, wenn der Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss auf diese Rechtsfolge und die Möglichkeit, sie zu vermeiden, in Textform hingewiesen worden sei. Dies sei bei der Internethandelsplattform eBay aber nicht möglich.
(mehr …) - LG Paderborn: Textform bei eBay-Angebotveröffentlicht am 30. November 2006
LG Paderborn, Urteil vom 28.11.2006, Az. 6 O 70/06
§§ 126 b, 312 c Abs. I BGB, § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoVDas LG Paderborn ist der Ansicht, dass die Vorhaltung der Widerrufsbelehrung in der Artikelbeschreibung einer eBay-Auktion das Erfordernis der Textform gemäß § 126 b BGB erfülle, da die Artikelbeschreibung auf der Plattform eBay über 90 Tage nach Auktionsablauf abgespeichert und einsehbar bliebe. Mit dem LG Paderborn konform geht das LG Flensburg in seinem Urteil vom 23.08.2006, Az. 6 O 107/06. Dem Urteil des LG Paderborn stehen verschiedene Entscheidungen anderer Gerichte entgegen, etwa des KG Berlin (Beschluss vom 18.07.2006, Az. 5 W 156/06) und des OLG Hamburg (Beschluss vom 19.06.2007, Az. 5 W 92/07).
(mehr …) - BGH: Eine unberechtigte Schutzrechtsabmahnung verpflichtet den Abmahner zum Schadensersatzveröffentlicht am 14. März 2005
BGH, Beschluss vom 15.07.2005, Az. GSZ 1/04
§§ 823 Abs. 1, 826 BGB, §§ 3, 4 Nrn. 1, 8 und 10, § 9 UWGDer Große Senat hatte zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung des I. und X. Senats auf dem Gebiet des Immaterialgüterrechts über die Rechtsfrage zu entscheiden, ob eine schuldhaft unberechtigte Verwarnung aus Immaterialgüterrechten haftungsrechtliche Folgen für den Verwarnenden bzw. Abmahnenden nach sich zieht. Dies hat der Große Senat bejaht. Zu beachten ist, dass dieser Beschluss keine Aussage zu der Frage trifft, ob eine unberechtigte wettbewerbsrechtliche Abmahnung zum Schadensersatz verpflichtet. Dies wird nach allgemeiner Rechtsauffassung weiterhin abgelehnt.