Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamm: Ist die Laufzeit einer Werbeaktion von vornherein nicht fest bestimmt, muss der Werbende nicht auf einen bestimmten Endtermin der Aktion hinweisenveröffentlicht am 17. September 2013
OLG Hamm, Urteil vom 28.05.2013, Az. 4 U 217/12
§ 4 Nr. 4 UWG, § 5a Abs. 2 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass nicht jede Werbeaktion zeitlich befristet werden muss. Im vorliegenden Fall ging es um die Werbung „Nur für kurze Zeit“. Der Senat vertrat die Rechtsansicht, dass auf einen Endzeitpunkt einer solchen Werbeaktion nicht hingewiesen werden müsse, wenn der Werbende zum Zeitpunkt der Werbung noch keinen bestimmten Termin für das Ende der Werbeaktion festgelegt hat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Zu der Frage, ob auch eine Vertragsstrafe rechtsmissbräuchlich geltend gemacht werden kannveröffentlicht am 10. Juli 2012
BGH, Urteil vom 31.05.2012, Az. I ZR 45/11
§ 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 4 UWG; § 242 BGB, § 307 BGB, § 308 Nr. 1 BGB, § 309 Nr. 7a BGB; ZPO § 322 Abs. 1 ZPODer BGH hat entschieden, dass auch eine Vertragsstrafe rechtsmissbräuchlich geltend gemacht werden kann, die eigentlich interessante Frage aber offen gelassen. Das OLG Hamm war der Rechtsauffassung, dass eine Vertragsstrafe, welche wegen Verstoßes gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verwirkt wird, dann nicht gefordert werden kann, wenn die Unterlassungserklärung auf eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung abgegeben wird. Der Senat hatte diese Frage nicht zu entscheiden, da er der Rechtsansicht war, dass die vorliegende Abmahnung nicht rechtsmissbräuchlich gewesen sei. Im Übrigen hat sich der BGH mit der Frage befasst, ob es sich bei den §§ 307 – 309 BGB um Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG handelt. Er hat dies jedenfalls im Hinblick auf die Klauselverbote der §§ 307, 308 Nr. 1, § 309 Nr. 7a BGB bejaht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamburg: Kann eine Unterlassungserklärung territorial eingeschränkt werden?veröffentlicht am 1. April 2009
OLG Hamburg, Urteil vom 29.01.2009, Az. 5 W 188/08
§ 12 UWGDas OLG Hamburg hat in diesem Urteil darauf hingewiesen, dass eine Unterlassungserklärung nicht spiegelbildlich den Inhalt des von der abmahnenden Seite entworfenen Erklärungsentwurfs umfassen muss und erläutert, unter welchen Umständen eine territorial begrenzte Teilunterlassungserklärung (un-)zulässig ist. Zwar habe der Verletzte einen Anspruch darauf, dass sich der Verletzer im Umfang der gesetzten Wiederholungs- bzw. Begehungsgefahr vorbehaltlos und vollständig unterwerfe. Mit „Teilleistungen“ müsse sich der Unterwerfungsgläubiger im Regelfall nicht zufrieden geben. Allerdings setze sich nach zutreffender Auffassung (Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Auflage, § 12 Rdn. 1.125) zunehmend die Erkenntnis durch, dass – anders als bislang angenommen – Einschränkungen von Unterwerfungserklärungen bzw. Teilunterwerfungen nicht stets die Annahme rechtfertigten, die Einschränkung sei Zeichen für das Fehlen eines ernsthaften Unterlassungswillens. Häufig könne in einer beschränkten Erklärung auch ein Angebot zur Güte liegen. Es sei kein Grund ersichtlich, weshalb nicht auf diese Weise ein Streit begrenzt oder ausgeräumt werden können sollte. (mehr …)