IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 10. Juli 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Koblenz, Urteil vom 01.10.2014, Az. 5 U 530/14
    § 434 Abs. 1 S. 1 BG

    Das OLG Koblenz hat entschieden, dass die Beschreibung einer zum Verkauf stehenden Eigentumswohnung in einer Internetofferte eine Beschaffenheitsvereinbarung darstellen kann. Die Differenzierung zwischen „Dachgarten“ als nicht zum dauerhaften Aufenthalt von Personen geeignetem Dachteil und einer zusätzlich vorhandenen Dachterrasse gebe die vorhandene Beschaffenheit der Wohnung aus objektiver Betrachtungsweise jedoch so genau wieder, als dass daraus Minderungsansprüche (weil das Dach nicht voll zugänglich war) abgeleitet werden könnten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 2. Dezember 2014

    BGH, Urteil vom 22.11.2007, Az. I ZR 12/05
    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Computerprogramms in einem Klageantrag, welcher sich auf Unterlassung, Auskunft und/oder Schadensersatz u.a. bezieht, hinreichend bestimmt sein muss. Der Inhalt des Programms müsse auf eine Weise beschrieben werden, die Verwechslungen mit anderen (gleichnamigen oder ähnlichen) Programmen weitestgehend ausschließe. Diese Individualisierung könne z.B. durch Bezugnahme auf Programmausdrucke oder Programmträger erreicht werden. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 21. Oktober 2013

    BGH, Beschluss vom 17.10.2013, Az. I ZB 65/12
    § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 50 Abs. 2, Abs. 3 MarkenG

    Der BGH hat entschieden, dass die Wort-Bild-Marke „test“ der Stiftung Warentest für Testmagazine und Verbraucherinformationen sowie Veröffentlichung von Warentests und Dienstleistungsuntersuchungen eine beschreibende Angabe ist, weil sie den Inhalt der Druckschriften bezeichnet. Eine Verkehrsdurchsetzung sei nicht zu erkennen. Nach dem vorgelegten Gutachten hätten lediglich 43% der Befragten in dem Zeichen einen Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen gesehen, was für eine Verkehrsdurchsetzung im Regelfall nicht ausreiche. Zur Pressemitteilung Nr. 175/2013 vom 18.10.2013: (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. Februar 2013

    LG Berlin, Urteil vom 03.07.2012, Az. 16 O 309/11
    § 97 UrhG, § 2 UrhG, § 72 UrhG, § 17 UrhG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Kfz-Schadensgutachten eines Sachverständigen unter bestimmten Umständen nicht dem Urheberrechtsschutz unterliegt. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn das textliche Gutachten nicht die erforderliche Schöpfungshöhe aufweise, was zu verneinen sei, wenn die Struktur des Textes durch den Zweck vorgegeben sei, die vorgefundenen Schäden und die zu ihrer Beseitigung erforderlichen Maßnahmen zu beschreiben. Die Sprache des Gutachtens beschränke sich vorliegend auf die nüchterne Mitteilung von Fakten, die in üblichen Formulierungen dargebracht würden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 13. November 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBPatG, Beschluss vom 25.09.2012, Az. 33 W (pat) 552/10
    § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass die Wortmarke „green follows function“ als Wortmarke im Bereich Bauwesen Unterscheidungskraft besitzt und damit eintragungsfähig ist. Es handele sich nicht um eine rein beschreibende Angabe, da sie mehrdeutig und daher interpretationsbedürftig sei. Dass die Wortfolge an den bekannten Architekturgrundsatz „form follows function“ angelehnt sei, sei dabei nicht schädlich. Sie könne aufgrund ihrer Originalität als Herkunftshinweis dienen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 8. Mai 2012

    OLG Köln, Urteil vom 13.01.2012, Az. 6 U 10/06
    § 8 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 2 MarkenG, § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 23 Nr. 2 MarkenG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass aus der Wortmarke „Toto“ kein Unterlassungsanspruch gegen die Verwendung der Bezeichnung „Supertoto“ für Fußballwetten besteht. Zwar sei hier von einer Verwechslungsgefahr auszugehen, allerdings sei bei Marken, die auf Grund ihrer Verkehrsdurchsetzung eingetragen wurden (hier: „Toto“), nur die Verwendung einer identischen Bezeichnung sittenwidrig. Eine lediglich verwechselbare beschreibende Bezeichnung könne nicht untersagt werden. Die Klägerin müsse trotz der erzielten Verkehrsdurchsetzung die Einschränkungen des Schutzbereichs hinnehmen, die aus dem Umstand herrühren, dass ihre Marke von Hause aus einen beschreibenden Inhalt habe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 13. Juli 2011

    OLG Rostock, Beschluss vom 27.06.2007, Az. 2 W 12/07
    §§
    2 Abs. 2; 13 S. 2; 97 Abs. 1 UrhG

    Das OLG Rostock hat in diesem älteren Beschluss entschieden, dass ein suchmaschinenoptimierter Webseiten-Text urheberrechtlich geschützt ist. Zitat: „Weil die Suchmaschinen im Internet ihre Ergebnisse auf der Grundlage der in den Quelltexten enthaltenen sogenannten Meta-Tags sowie dem Auftreten der Suchbegriffe im Dokumententitel oder in Überschriften sortieren, kommt der zielführenden Verwendung der Sprache bei der Suchmaschinen-Optimierung erhebliche Bedeutung zu. Zur Vermeidung von Manipulationen halten die Betreiber von Suchmaschinen die genauen Parameter der Suchfunktionen allerdings geheim und veränderten sie im Verlauf der Zeit. Um gleichwohl für eine gewisse Dauer die Auflistung der Webseiten an der Spitze der Suchergebnisse zu erreichen, bedarf es daher besonderer Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Gestaltung des Internetauftritts. Dass die – vertraglich vereinbarte – Suchmaschinen-Optimierung hier gelungen ist, belegen die oben genannten Ergebnisse. Darin liegt die persönliche geistige Schöpfung des Klägers im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. Juli 2011

    BGH, Urteil vom 10.05.2011, Az. X ZR 16/09
    Art. 69 EPÜ

    Der BGH hat entschieden, dass bei Vorliegen eines Widerspruchs zwischen einem Patentanspruch und dessen Beschreibung der Anspruch immer vorgeht. Sei der Patentanspruch eng gefasst, dürfe er nicht an Hand einer weiter gefassten Beschreibung interpretiert werden, da der Anspruch durch den Wortlaut begrenzt werde. Das Gericht führte aus, dass, wenn der Wortlaut des Patentanspruchs mit einer Beschreibungsstelle nicht in Einklang gebracht werden könne, die Beschreibung nicht zur „Korrektur“ des Patentanspruchs herangezogen werden könne; andernfalls würde gegen den Grundsatz des Vorrangs des Patentanspruchs verstoßen. Schließlich sei bei der Interpretation zu beachten, dass, wenn die Beschreibung mehrere Möglichkeiten zur Erzielung einer technischen Wirkung offenbare, allerdings nur eine davon in den Patentanspruch aufgenommen wurde, durch die Benutzung einer der weiteren Möglichkeiten das Patent nicht verletzt werde.

    Vorinstanzen:
    LG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.07.2007, Az. 4b O 297/06
    OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.12.2008, Az. I-2 U 65/07

  • veröffentlicht am 13. Juni 2011

    LG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.05.2011, Az. 3-08 O 140/10
    §§ 3; 4 Nr. 10 UWG

    Das LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Händler, der ein von ihm erstelltes Amazon-Angebot nachträglich mit seiner Marke versieht und Konkurrenten bei Amazon sodann abmahnt, wettbewerbswidrig handelt, da er die Konkurrenten gezielt behindere. Aufschlussreich ist die Erläuterung der Kammer zur Entstehung der Artikelbeschreibungen bei Amazon: „Die Handelsplattform amazon.de funktioniert nach dem Prinzip eines Warenkatalogs, in dem jeder Artikel nur einmal eingestellt wird. Dies führt dazu, dass bei einer Vielzahl von Angeboten gleicher Artikel von verschiedenen Verkäufern jeweils nur ein einziges Angebot angezeigt wird, wenn ein bestimmter Artikel angegeben wird. Eine Vielzahl von Anbietern teilt sich ein Angebot. Nutzer, die am amazon-Verkaufsnetzwerk teilnehmen, sind nicht allein auf die redaktionellen Inhalte von Amazon angewiesen, sondern sind dazu berechtigt, bestehende Angebote zu ergänzen und abzuändern. Dies kann dadurch geschehen, dass ein Anbieter von ihm selbst gefertigte Bilder einstellt, die anschließend von allen anderen Teilnehmern benutzt werden. Ebenso steht es Anbietern frei, im Rahmen der vorgegebenen Kategorien für neue Artikel neue Artikelseiten zu eröffnen, die anschließend von den anderen Anbietern desselben Artikels mitbenutzt werden. Dies geschieht mittels ASIN, einer aus 10 Ziffern und/oder Buchstaben bestehenden Kennzeichnung.“ Zur rechtlichen Begründung des LG Frankfurt a.M. (Zitat):

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  • veröffentlicht am 9. Februar 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBPatG, Beschluss vom 13.10.2010, Az. 26 W (pat) 4/10
    § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass die Wortmarke „Frauenzimmer“ entgegen den Feststellungen des Deutschen Patent- und Markenamtes für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16 , 35, 38, 41, 42 (hauptsächlich der Bereich Fernsehen, Telekommunikation und IT) eintragungsfähig ist. Das DPMA hatte eine Eintragung noch größtenteils versagt mit der Begründung, die Bezeichnung „Frauenzimmer“ sei eine gebräuchliche umgangssprachliche Bezeichnung für eine weibliche Person bzw. eine Frau, so dass sie in Bezug auf die versagten Waren und Dienstleistungen eine reine Beschaffenheits-, Bestimmungs- oder thematische Inhaltsangabe darstelle, die die Vorstellung vermittele, dass sich so bezeichnete Waren und Dienstleistungen an Frauen richteten bzw. speziell für Frauen konzipiert worden seien. Dem folgte das BPatG nicht. Nach Auffassung des Senats – unterstützt vom Wiktionary-Internetwörterbuch – handele es sich nämlich bei dem Begriff „Frauenzimmer“ nicht um ein gleichwertiges Synonym für „Frau“ bzw. „Dame“, sondern um eine nur (noch) scherzhaft und im Allgemeinen abwertend verwendete Bezeichnung für eine Frau oder ein Mädchen, die deshalb zur unmittelbaren Beschreibung der Bestimmung von Waren und Dienstleistungen für die Frau bzw. für die Dame ungebräuchlich ist. Aus diesem Grund komme der angemeldeten Marke hinsichtlich der beantragten Waren und Dienstleistungen durchaus Unterscheidungskraft zu. Zum Volltext der Entscheidung:

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