IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 25. Februar 2014

    OLG Bamberg, Urteil vom 22.01.2014, Az. 3 U 191/13
    § 1 Abs. 4a DiätV, § 14b DiätV, § 21 DiätV; § 12 Abs. 1 Nr. 1 LFGB; § 12 Abs. 2 UWG

    Das OLG Bamberg hat entschieden, dass die Bewerbung eines diätetischen Lebensmittels als zur Behandlung von Allergien (z.B. Heuschnupfen) geeignet nicht zulässig ist. Es handele sich um eine unerlaubte „krankheitsbezogene“ Werbung, die eine Linderung oder Beseitigung von Beschwerden in Aussicht stelle. Auch wenn es sich um ein diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke handele, sei der Hinweis, dass es bei bestimmten Erkrankungen helfe, unzulässig. Bei der Auswertung einer aufgezeichneten Fernsehsendung erst nach einem Zeitraum von 3 Wochen sah das Gericht kein Dringlichkeitsproblem. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

I