Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- EuGH: Kopierschutz von Nintendo-Geräten darf in bestimmten Fällen umgangen werdenveröffentlicht am 27. Januar 2014
EuGH, Urteil vom 23.01.2014, Az. C-355/12
§ 95a UrhGDer EuGH hat entschieden, dass Softwareanbieter den Kopierschutz von Nintendo-Geräten (hier DS- und Wii-Konsolen) umgehen dürfen, um Nutzern zu ermöglichen, auf den Geräten die Software des Softwareanbieters abspielen zu können. Weiterhin verboten sei aber die Umgehung des Kopierschutzes, um raubkopierte Spiele auf den gehackten Konsolen benutzen zu können. Zur Pressemitteilung Nr. 9/14 des EuGH: (mehr …)
- BGH: Zu den Voraussetzungen eines Rücktritts beim Kauf eines „Montagsautos“veröffentlicht am 13. März 2013
BGH, Urteil vom 23.01.2013, Az. VIII ZR 140/12
§ 440 S. 1 Alt. 3 BGBDer BGH hat entschieden, dass die Aussage eines Käufers, bei dem erworbenen Kfz handele es sich um ein so genanntes „Montagsauto“ nicht ohne Weiteres eine Berechtigung zum Rücktritt vom Kaufvertrag auslöst. Es sei im Einzelfall auch beim Auftreten von mehreren verschiedenen Mängeln in kurzer Zeit im Einzelfall festzustellen, ob eine Nacherfüllung im Wege der Mängelbeseitigung/Reparatur tatsächlich unzumutbar sei. Dies beurteile sich danach, ob der bisherige Geschehensablauf aus Sicht eines verständigen Käufers die Befürchtung rechtfertige, es handele sich um ein Fahrzeug, das wegen seiner auf herstellungsbedingten Qualitätsmängeln beruhenden Fehleranfälligkeit insgesamt mangelhaft sei. Im entschiedenen Fall sei nicht von einem „Montagsauto“ auszugehen, da es sich hauptsächlich um Bagatellprobleme gehandelt habe. Zum Text der Pressemitteilung Nr. 11/2013:
- LG Berlin: Einstweilige Verfügung trotz Einstellung des abgemahnten Verhaltensveröffentlicht am 17. Dezember 2012
LG Berlin, Beschluss vom 06.12.2012, Az. 15 O 458/12
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 19 a UrhGDas LG Berlin hat entschieden, dass die Dringlichkeit für eine einstweilige Verfügung zur Durchsetzung eines urheberrechtlichen Anspruchs auch dann noch gegeben ist, wenn das abgemahnte Verhalten zwischenzeitlich eingestellt wurde. Dies gelte dann, wenn keine Unterlassungserklärung abgegeben und auf die Abmahnung auch nicht anderweitig reagiet wurde. Eine nach Antragstellung abgegebene Unterlassungserklärung führe zur Erledigung und Kostentragung durch den Antragsgegner. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Entstellung von Kunstwerken durch Veränderung der Umgebungveröffentlicht am 3. Juni 2011
OLG Hamm, Urteil vom 12.04.2011, Az. I-4 U 197/10
§ 14 UrhGDas OLG Hamm hat entschieden, dass ein urheberrechtlich geschütztes Kunstwerk (hier: ein Künstlerbrunnen in einer Krankenhaus-Cafeteria) auch durch nachträgliche Veränderungen der Umgebung enstellt werden kann. Die Entstellung eines Kunstwerkes führt zu Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen des Künstlers. Sei der Brunnen freistehend in einer Vertiefung angelegt worden und habe die Beklagte später einen Holzfußboden zur Einebnung verlegen lassen, spreche viel dafür, dass das zuvor bestehende Zusammenspiel von abgesenktem Umfeld und aufstrebendem Brunnen erheblich gestört werde. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Was ist nach der Abgabe der Unterlassungserklärung zu tun? / Von der Beseitigung der Störungsquelle bis zur Rückrufaktionveröffentlicht am 25. Januar 2010
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.08.2009, Az. 11 U 19/09
§§ 13, 17, 97 Abs 1 UrhGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Wiederholungsgefahr (eines Urheberrechtsverstoßes) nach Abgabe einer Unterlassungserklärung wieder aufleben kann, wenn erneut gleichartige Verstöße begangen werden (BGH, Urteil vom 09.11.1979, Az. I ZR 24/78, GRUR 1980, 241, 242 – Rechtsschutzbedürfnis). Eine nach Abgabe einer Unterlassungserklärung erneute – auch unverschuldete – Zuwiderhandlung begründe eine Wiederholungsgefahr und lasse einen neuen gesetzlichen Anspruch entstehen (Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Auflage, § 12 Rn 1.157). Ein Rückruf der streitbefangenen Ware sei jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: (mehr …)
- OLG Köln: Eine Unterlassungserklärung wegen negativer eBay-Bewertung beinhaltet nicht sofortige Löschung bei eBayveröffentlicht am 18. Dezember 2009
OLG Köln, Urteil vom 11.03.2009, Az. 6 U 222/08
§§ 278, 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB
Das OLG Köln hat entschieden, dass derjenige, der sich strafbewehrt dazu verpflichtet, eine bestimmte negative Bewertung bei eBay nicht mehr aufrecht zu erhalten, bei weiterer Abrufbarkeit der Bewertung bei eBay keine Vertragsstrafe verwirkt, wenn er sich zuvor gegenüber eBay in angemessener Form um die Entfernung der Bewertung gekümmert hat. Die Antragstellerin ließ die Antragsgegnerin wegen einer Bewertung anwaltlich abmahnen. Die Antragsgegnerin gab mit Schreiben vom 14.07.2008 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, die die Antragstellerin annahm. Mit E-Mails vom 10.07., 17.07., 22.07., 23.07. und 07.08.2008 sowie mit anwaltlichem Schreiben vom 14.07.2008 forderte die Antragsgegnerin eBay auf, die fragliche Bewertung zu löschen. Außerdem fügte sie am 19.07.2008 ihrer Bewertung folgenden Ergänzungskommentar hinzu: „Ich nehme die Bewertung zurück“. Am 10.8.2008 löschte eBay die Bewertung.
(mehr …) - AG München: Unwahre Behauptung auf der eBay-„mich“-Seite ist zu entfernenveröffentlicht am 29. Dezember 2008
AG München, Urteil vom 15.06.2007, Az. 232 C 15715/07
§§ 823, 1004 BGBDas AG München hat mit diesem kurzen Urteil deutlich gemacht, dass nicht nur den Tatsachen zuwider lautende negative Bewertungen per gerichtlichem Entscheid gelöscht werden können, sondern – selbstverständlich – auch unwahre Behauptungen, die auf der „mich“-Seite bei eBay vorgehalten werden. Der Streitwert wurde auf 2.500,00 EUR festgesetzt. (mehr …)