Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OVG Lüneburg: Zu den Voraussetzungen für ein „diätetisches Lebensmittel“veröffentlicht am 11. Juni 2015
OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.09.2014, Az. 13 LA 55/14
§ 4a Abs. 6 DiätV, § 1 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b) DiätVDas OVG Lüneburg hat entschieden, dass ein Vitaminpräparat für Kinder nicht als „diätetisches Lebensmittel“ zuzulassen ist, da die angesprochene Verbrauchergruppe der Kinder keinen besonderen Nutzen aus der Aufnahme von Vitamin D und Calcium in der empfohlenen Dosierung ziehen könne. Ein besonderer Ernährungszweck sei jedoch Voraussetzung für die Bezeichnung als diätetisches Lebensmittel. Ein solches müsse im Hinblick auf einen bestehenden Mangelzustand einen wesentlichen Beitrag zur Beseitigung einer bestehenden Unterversorgung leisten können. Zum Volltext der Entscheidung: