Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Düsseldorf: Vodafone darf nicht „für alle Vodafone-Kunden die Allnet-Flat“ bewerben, wenn sich diese nur an Bestandskunden wendetveröffentlicht am 2. Oktober 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 29.08.2014, Az. 38 O 78/14 – rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass der Telekommunikationsanbieter Vodafone mit der Fernsehwerbung „Jetzt für alle Vodafone-Kunden die Allnet-Flat schon ab 19,99 € im Monat“ Verbraucher in die Irre geführt hat, da das Angebot tatsächlich nur für Bestandskunden – also nicht Neukunden – galt ohne hierauf in der Werbung hinzuweisen. Eine weitere Irreführung liege darin begründet, dass auch Bestandskunden das Produkt nur als Zusatztarif buchen konnten, wenn ein weiterer kostenpflichtiger Grundtarif bestand.
- LG Düsseldorf: Vodafone darf auch Bestandskunden nicht ungefragt mit Werbeanrufen überziehenveröffentlicht am 13. August 2013
LG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2013, Az. 38 O 49/12 – nicht rechtskräftig
§ 7 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass der Mobilfunkanbieter Vodafone Bestandskunden nicht ungefragt mit Werbeanrufen überziehen darf. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)