Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Vertrauen auf die jahrelange Eintragung einer Marke hindert nicht die Löschung wegen fehlender Unterscheidungskraft / Gute Laune Dropsveröffentlicht am 20. August 2014
BGH, Urteil vom 10.07.2014, Az. I ZB 18/13
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 50 Abs. 1 und Abs. 2 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass die Wort-/Bildmarke „Gute Laune Drops“ wegen fehlender Unterscheidungskraft für Waren wie u.a. Gebäck, Pfefferminzbonbons, Schokolade zu löschen ist. Die Markeninhaberin konnte dem nicht entgegenhalten, dass eine im Wortbestandteil gleichlautende Wort-/Bildmarke „Gute Laune Drops“, deren Schutzdauer nicht verlängert worden war, jahrelang eingetragen war ohne angegriffen zu werden. Ein solches Vertrauen bzw. eine Bindungswirkung könne dem Löschungsantrag gegen die neuere Version der Marke nicht entgegengehalten werden, zumal es sich um ein anderes Kennzeichen handele. Die Eintragung für Waren wir z.B. Speiseeis, Kaugummi, Kaffee durfte jedoch bestehen bleiben. Zum Volltext der Entscheidung: