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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 10. Februar 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Pankow/Weißensee, Urteil vom 16.12.2014, Az. 101 C 1005/14
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das AG Pankow/Weißensee hat entschieden, dass eine Bestätigungs-E-Mail für die Anmeldung bei einem Onlineshop dann als Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb anzusehen ist, wenn die Anmeldung bei dem Onlineshop nicht erfolgt ist oder der Betreiber des Onlineshops diese nicht nachweisen kann. In diesem Fall handele es sich bei der Bestätigungs-E-Mail um unverlangt zugesandte Werbung. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. Juni 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 15.05.2014, Az. III ZR 368/13
    § 242 Cd BGB, § 309 Nr. 12 Buchst. b BGB, § 312d Abs. 1 BGB [Fassung vom 02.01.2002], § 355 BGB [Fassung vom 29.07.2009]

    Der BGH hat entschieden, dass die bloße Vorhaltung einer Widerrufsbelehrung auf einer Webseite nicht ausreichend ist. Die Belehrung müsse dem Verbraucher auch in Schriftform (E-Mail, Fax oder Brief) mitgeteilt werden. Dies könne auch nicht durch ein zwingendes Kontrollkästchen in einem Online-Anmeldeformular („Widerrufserklärung ? Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen und ausgedruckt oder abgespeichert?“) ersetzt werden. Eine solche Konstruktion sei unwirksam, da sie zum Nachteil des Verbrauchers von der gesetzlichen Regelung abweiche. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 9. Mai 2014

    AG München, Urteil vom 20.03.2014, Az. 261 C 3733/14 – nicht rechtskräftig
    § 312 b Abs. 1 BGB, § 355 BGB

    Das AG München hat entschieden, dass es bei einem Fernabsatzvertrag nach Ausübung des Widerrufsrechts keiner weiteren Bestätigung bedarf. Zur Pressemitteilung 17/14 vom 05.05.2014 : (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. Juli 2013

    BGH, Urteil vom 28.05.2013, Az. X ZR 21/12
    § 117 PatG; § 529 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, § 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass ein neues Vorbringen eines Nichtigkeitsklägers (Patentsache) in der Berufungsinstanz zu berücksichtigen ist, wenn die Vorinstanz zuvor einen Hinweis erteilt hat, dass der Argumentation in einem bestimmten Punkt gefolgt wird. Weiche die Berufungsinstanz von dieser Wertung ab, sei neues Vorbringen des Klägers zulässig, da er in der Vorinstanz nach dem Hinweis keine Veranlassung gehabt habe, weiter vorzutragen. Zitat:

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  • veröffentlicht am 20. November 2012

    OLG München, Urteil vom 27.09.2012, Az. 29 U 1682/12
    § 823 Abs. 1 BGB; § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG

    Das OLG München hat entschieden, dass eine E-Mail, die im Wege des so genannten „Double opt-in“-Verfahrens zu der Bestätigung einer Newsletter-Bestellung auffordert, bereits als unerlaubte Werbung zu qualifizieren ist, wenn keine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorliegt. Die Behauptung, dass sich die Klägerin auf der Internetseite der Beklagten unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse für das Newsletter-Abonnement angemeldet habe, genüge zum Nachweis einer Einwilligung nicht. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 30. Oktober 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 16.10.2012, Az. X ZR 37/12
    Art. 4 FluggastrechteVO, Art. 7 FluggastrechteVO

    Der BGH hat entschieden, dass der Kunde einer Fluggesellschaft, der über ein Internetportal einen Flug für „noch unbekannt“ bucht, obwohl deutlich darauf hingewiesen wird, dass eine nachträgliche Namensänderung nicht möglich ist, keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung wegen Nichtbeförderung hat. Der bereits nach Buchung entrichtete Reisepreis sei jedoch zu erstatten. Zur Pressemitteilung Nr. 174/2012:

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  • veröffentlicht am 13. Juni 2012

    OLG Köln, Urteil vom 16.05.2012, Az. 6 U 199/11
    § 7 Abs. 1 S. 1 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Zusendung einer Auftragsbestätigung durch die Deutsche Telekom AG (Beklagte) an den Besucher eines ihrer Ladengeschäfte eine unzumutbare Belästigung darstellt und damit wettbewerbswidrig ist, wenn der Kunde den betreffenden Auftrag nicht erteilt hat. Die Beklagte hatte eingewandt, dass der konkrete Unterlassungsantrag zu unbestimmt sei, zumal er sich auch auf lauterkeitsrechtlich neutrale unbewusste Fehler und Versehen im automatisierten Massengeschäft beziehe. Dies sah der Senat anders, weil die vorangestellte Formulierung „im Rahmen geschäftlicher Handlungen“ hinreichend deutlich mache, dass nur bewusste Handlungen von im Unternehmen der Beklagten tätigen Personen angegriffen würden. Eine Belästigung machte das OLG Köln daran fest, dass der Zeuge das übersandte Schreiben nicht nur habe entgegen nehmen und entsprechend prüfen, sondern sich auch aktiv mit der Beklagten in Verbindung setzen müssen, um nicht zusätzliche Kosten des darin angegebenen Tarifs tragen zu müssen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. September 2010

    AG Kelheim, Beschluss vom 12.01.2010, Az. 1 C 811/09
    § 242 BGB

    Das AG Kelheim hat entschieden, dass der Kunde einer Telefongesellschaft bei Kündigung seines Telefonanschlusses keinen Anspruch auf eine Bestätigung dieser Kündigung hat. Ausnahmsweise könne dies jedoch dann der Fall sein, wenn der Kunde zu einem anderen Unternehmen wechseln möchte und dieses Unternehmen als Voraussetzung der Einrichtung eines Anschlusses eine Kündigungsbestätigung des vorherigen Dienstleisters verlange. Nach Treu und Glauben sei dann der ehemalige Anbieter zum Ausstellen einer Bestätigung verpflichtet, da der Kunde anderenfalls über keinen Internet- und Telefonanschluss verfüge.

  • veröffentlicht am 10. März 2009

    LG Hamburg, Urteil vom 18.03.2008, Az. 312 O 837/07
    § 130 Abs. 1 S. 1 BGB

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Vorlage einer Faxsendebestätigung nicht ausreicht, um den Zugang eines (Abmahn-) Schreibens zu beweisen. Die Sendebestätigung sei lediglich geeignet, zu beweisen, dass zwischen dem Faxgerät des Absendenden und dem Faxgerät des Empfängers eine Telefonverbindung bestanden habe. Dass bestimmte Daten übermittelt worden seien, so die Hamburger Richter, lasse sich auf diese Weise nicht beweisen. In der Folge hatte der Abmahnende, welcher seine Abmahnung per Fax versandt hatte, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, nachdem der Abgemahnte die Unterlassungsansprüche sofort anerkannt hatte und hinsichtlich der Kosten Widerspruch eingelegt hatte. Das LG Hamburg schließt sich damit der Rechtsauffassung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Link: OLG Brandenburg) an. Entgegengesetzt entschieden haben das OLG Karlsruhe (Link: Faxprotokoll1) und das OLG Celle (Link: Faxprotokoll2).

  • veröffentlicht am 4. März 2009

    OLG München, Urteil vom 02.07.2008, Az. 7 U 2451/08
    § 130 Abs. 1 S. 1 BGB

    Das OLG München bleibt seiner Rechtsprechung bezüglich der Beweiskraft von Fax-Sendeprotokollen auch nach 10 Jahren treu (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: OLG München I). Auch in dieser Entscheidung ließ das Gericht den „OK“-Vermerk eines Sendeprotokolls als Beweis für die tatsächliche Übermittlung eines Schriftstückes genügen und konstatierte, dass Faxprotokolle als Urkunden im Prozess berücksichtigungsfähig seien. Wenn der für den Zugang der Schriftstücks Beweispflichtige, also der Absender, ein Übermittlungsprotokoll für ein Telefax vorlege, aus dem sich die Übermittlung per „OK“-Vermerk mit Datum und Uhrzeit ergebe, so könne der Empfänger diesen Beweis nicht durch einfaches Bestreiten oder durch Bestreiten mit Nichtwissen erschüttern; es sei vielmehr substantiiert darzulegen, aus welchem Grund das Telefax doch nicht zugegangen sei. Darüber hinaus beurteilte das Oberlandesgericht die Zustellung eines Schriftstücks per UPS, dessen Annahme verweigert wurde, als erwiesen. (mehr …)

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