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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 27. April 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Berlin, Urteil vom 19.01.2010, Az. 18 O 249/08
    §§ 3; 4 Nr. 2 UWG

    Das LG Berlin hat einem bundesweit vertretenen Bestattungsunternehmen untersagt, Verstorbene in den ersten zwei Stunden nach dem Tod aus Krankenhäusern oder Pflegeheimen abzuholen, um sie in den eigenen Räumlichkeiten aufzubewahren, sofern dies ohne die Zustimmung der Angehörigen geschieht. Zwar sei das Outsourcing des „Kühlmanagements“ an Dritte bei derartigen Institutionen nicht ungewöhnlich; die Zeit der Abholung nehme den Angehörigen aber die Möglichkeit, über den Verbleib bzw. die Abholung des Angehörigen zu entscheiden. Durch die Übernahme der Leichenlagerung werde die besondere Situation in unzulässiger Weise ausgenutzt, um dem Angehörigen einen Bestattungsauftrag zu vermitteln. Was wir davon halten? (mehr …)

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