Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Berlin: Wenn der Bestatter schneller mit der Leiche türmt, als die Angehörigen vom Tod wissen, dann ist das auch wettbewerbswidrigveröffentlicht am 27. April 2010
LG Berlin, Urteil vom 19.01.2010, Az. 18 O 249/08
§§ 3; 4 Nr. 2 UWG
Das LG Berlin hat einem bundesweit vertretenen Bestattungsunternehmen untersagt, Verstorbene in den ersten zwei Stunden nach dem Tod aus Krankenhäusern oder Pflegeheimen abzuholen, um sie in den eigenen Räumlichkeiten aufzubewahren, sofern dies ohne die Zustimmung der Angehörigen geschieht. Zwar sei das Outsourcing des „Kühlmanagements“ an Dritte bei derartigen Institutionen nicht ungewöhnlich; die Zeit der Abholung nehme den Angehörigen aber die Möglichkeit, über den Verbleib bzw. die Abholung des Angehörigen zu entscheiden. Durch die Übernahme der Leichenlagerung werde die besondere Situation in unzulässiger Weise ausgenutzt, um dem Angehörigen einen Bestattungsauftrag zu vermitteln. Was wir davon halten? (mehr …)