IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 22. Dezember 2009

    Wie heise.de vermeldet (JavaScript-Link: Newsmeldung), wurden in diesem Jahr die Weihnachtsgeschenke erstmals häufiger online als per Post oder Telefon bestellt. Dadurch sei das klassische Versand-handelsgeschäft mit 2,7 Milliarden Umsatz im November und Dezember erstmals hinter den Onlinehandel mit 3,1 Millliarden Euro zurückgefallen. Insgesamt wurde nach Auskunft des bvh (Bundesverband des Deutschen Versandhandels) durch die Zuwächse im Internet dem deutschen Versandhandel ein Umsatzplus beschert. Die Bestellungen waren dabei bunt gemischt, von Büchern und CDs über Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte bis hin zu Schmuck und Parfüm wird sich alles auf dem Gabentisch finden. Beispielsweise beim Versandhändler Neckermann mussten am letzten Adventswochenende noch Sonderschichten eingelegt werden, um die Bestellungen rechtzeitig bearbeiten zu können.

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