Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Die Information über ein Widerrufsrecht im Internet muss zeitlich, nicht zwingend räumlich, vor Abgabe einer Bestellung erfolgenveröffentlicht am 29. Juli 2015
OLG Köln, Urteil vom 08.05.2015, Az. 6 U 137/14
§ 312d Abs. 1 S. 1 BGB; Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB, Art. 246a § 4 Abs. 1 EGBGBDas OLG Köln hat entschieden, dass es für die Information über das Bestehen eines Widerrufsrechts bei einer Bestellung im Internet ausreichend ist, wenn diese in räumlicher Nähe zum Bestellbutton stattfindet. „Vor Vertragsschluss“ sei im wesentlichen eine zeitliche Komponente, d.h. der Verbraucher müsse vor Abgabe einer Bestellung in der Lage sein, das Widerrufsrecht zur Kenntnis zu nehmen. Dies sei jedoch nicht auch räumlich zu interpretieren, dass die Möglichkeit zur Kenntnisnahme vor, d.h. oberhalb des Bestellbuttons, zu finden sein müsse. Eine räumliche Nähe zum Bestellbutton, bei welcher der Verbraucher nicht scrollen müsse, genüge den Anforderungen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Berlin: Bestell-Button im Internethandel muss korrekt beschriftet seinveröffentlicht am 8. Oktober 2013
LG Berlin, Urteil vom 17.07.2013, Az. 97 O 5/13
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 312 g BGB; Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 7 EGBGB
Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Bestell-Button, wie er im Onlinehandel häufig zu finden ist, gemäß der gesetzlichen Vorgabe mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechenden, deutlichen Formulierung zu versehen ist. Der Verbraucher müsse eindeutig erkennen können, dass er bei Betätigen des Buttons eine Zahlungsverpflichtung eingeht. Dies sei bei einer Beschriftung mit „Anmelden“ oder wie hier vorliegend mit „Jetzt verbindlich anmelden! (zahlungspflichtiger Reisevertrag)“ nicht der Fall. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Detmold: Fernabsatzrecht – Bestellung im Onlineshop ist nicht gleich Kaufveröffentlicht am 23. April 2013
LG Detmold, Urteil vom 07.03.2012, Az. 10 S 152/11
§§ 305 ff BGB, § 433 BGBDas LG Detmold hat entschieden, dass die Bestellung in einem Onlineshop nicht gleichbedeutend mit dem Zustandekommen eines Kaufvertrags ist. Insbesondere, wenn versehentlich eine Ware mit einem falschen (zu niedrigen) Preis ausgezeichnet wurde, kann der Shopbetreiber dies – die richtigen AGB vorausgesetzt – noch korrigieren. Vorliegend hatte ein Kunde ein hochwertiges Elektrofahrrad für einen Preis von 280,00 EUR (normal: 2.500,00 EUR) bestellt. Laut vereinbarter AGB war festgelegt, dass ein Kunde nach Bestellung „automatisch eine elektronische Empfangsbestätigung erhalte, die lediglich den Eingang der Bestellung dokumentiere, jedoch keine Annahme des Antrages darstelle“. Nach Versand dieser Empfangsmail teilte der Händler dem Kunden mit, dass ein Vertrag nicht zustande komme, da das Rad zu dem Preis versehentlich eingestellt wurde. Die Klage des Kunden auf Übereignung des Rades oder hilfsweise Schadensersatz scheiterte in zwei Instanzen, weil auch das jeweilige Gericht in der Empfangsbestätigung keinen Vertrag erkennen konnte.
- LG Wuppertal: Fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht für Verbraucher besteht auch bei telefonischer Bestellung von Heizölveröffentlicht am 16. August 2012
LG Wuppertal, Urteil vom 26.04.2012, Az. 9 S 205/10
§ 312 d Abs. 1 BGB, § 355 BGBDas LG Wuppertal hat entschieden, dass einem Verbraucher bei der telefonischen Bestellung von Heizöl ein Widerrufsrecht nach den Vorschriften über den Fernabsatz zusteht. Der hierzu teilweise vertretenen Ansicht, bei der Bestellung von Heizöl sei das Widerrufsrecht nach § 312 d Abs. 4 Nr. 6 BGB ausgeschlossen, da die Lieferung Waren zum Gegenstand habe, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliege, folgte das Gericht nicht. Vorliegend habe der Preis der hier bestellten konkreten Ware keinen Schwankungen unterlegen, sondern sei fest vereinbart gewesen, so dass er für beide Parteien beim Vertragsschluss sicher vorhersehbar gewesen sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Wiesbaden: Der Versandpartner einer Apotheke darf nicht den Eindruck des Direktvertriebs von Arzneimitteln erweckenveröffentlicht am 28. Juni 2012
LG Wiesbaden, Urteil vom 07.12.2011, Az. 11 O 29/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 2 Nr. 2 UWG, § 43 AMG, § 11a ApoGDas LG Wiesbaden hat entschieden, dass die Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel nur durch Apotheken erfolgen darf. Zwar dürfe sich der Apotheker für den Versand solcher Arzneimittel eines Logistik-Unternehmens bedienen, jenes dürfe allerdings nicht den Anschein erwecken, selbst die Arzneimittel zu vertreiben. Im letzteren Fall liege ein nicht erlaubtes In-den-Verkehr-bringen von Arzneimitteln durch Dritte vor. Dies sei auch dann der Fall, wenn das Drittunternehmen durch seine Werbung den Eindruck erwecke, dass Arzneimittel direkt dort bestellt und erworben werden könnten. Dies würde der gesetzlich vorgesehen Alleinverantwortlichkeit der Apotheken zuwider laufen. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Schleswig: Goldankaufaktionen in einer Bäckerei können unzulässiges Reisegewerbe seinveröffentlicht am 31. Mai 2012
OLG Schleswig, Urteil vom 24.04.2012, Az. 6 U 6/11
§ 56 Abs. 1 Nr. 2a GewO; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass ein Goldankauf, der in unregelmäßigen Abständen in einer Bäckerei durchgeführt wird, als unzulässiges Reisegewerbe zu qualifizieren ist. Der Kläger habe ein Ladengeschäft, führe aber darüber hinaus auch Ankaufaktionen an anderen Örtlichkeiten, z.B. einem Bäckereicafé, durch, die er vorher mit Zeitungsanzeigen und Plakaten bewerbe. Für diese Aktionen wurde er von einem Mitbewerber abgemahnt. Das OLG sah die Frage der Wettbewerbswidrigkeit ebenso wie der Mitbewerber und führte aus, dass es sich bei den Ankäufen außerhalb der gewöhnlichen Niederlassung um die Ausübung eines – bei Goldankauf unzulässigen – Reisegewerbes handele. Es bestehe eine Überrumpelungsgefahr für Kunden, die nur anlässlich eines Bäckereibesuchs zufällig auf den Kläger träfen und in Vertragsverhandlungen einträten. Auch solle das Verbot der Tätigkeit im Reisegewerbe beim Handel mit Gold einer potentiellen „Anbieterflüchtigkeit“ vorbeugen. Feste Niederlassungen seien für die behördliche Kontrolle und den Schutz der Kunden Voraussetzung.
- LG Bonn: Werbung eines Sachverständigen mit bereits abgelaufener Bestellung ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 11. November 2011
LG Bonn, Urteil vom 30.09.2011, Az. 16 O 104/10 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas LG Bonn hat nach einem Bericht der Wettbewerbszentrale entschieden, dass die Aussage „Bis 31.12.2009 ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden bei der IHK …“ auf dem Briefkopf eines Sachverständigen irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn diese nach dem 31.12.2009 noch verwendet werde. Zwar sei inhaltlich zutreffend auf die am 31.12.2009 erlosche Bestellung des Sachverständigen hingewiesen worden, trotzdem sei die Aussage geeignet, beim angesprochenen Verkehr irreführende Vorstellungen hervorzurufen. Auch mit dem Hinweis auf eine abgelaufene Bestellung werde der Fortbestand einer nicht mehr bestehenden Qualifikation suggeriert. Auch sei nicht ersichtlich, aus welchem Grund die Bestellung erloschen sei.
- BGH: Zum „Pattex-Mandat“ oder: Im Anwaltsprozess hat der alte Prozessbevollmächtigte bei Mandatsniederlegung so lange zugestellte Post entgegenzunehmen, bis sich ein neuer Rechtsanwalt gefunden hatveröffentlicht am 29. März 2011
BGH, Beschluss vom 25.01.2011, Az. VIII ZR 27/10
§§ 87 Abs. 1; 172 ZPODer BGH hat entschieden, dass nach § 172 ZPO Zustellungen an den für den Rechtszug bestellten Prozessbevollmächtigten einer Partei zu bewirken sind und diese Empfangszuständigkeit in Anwaltsprozessen nicht bereits mit der Niederlegung des Mandats, sondern erst durch die Anzeige der Bestellung eines anderen Anwalts (§ 87 Abs. 1 ZPO) endet. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Saarbrücken: Eine AGB-Klausel, die den Pkw-Käufer 8 Wochen an Pkw-Bestellung festhält, ist unwirksamveröffentlicht am 16. März 2011
OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.12.2010, Az. 1 U 111/10-29
§§ 147 Abs. 2; 307 Abs. 1 S. 1; 310 Abs. 1 S. 2 BGBDas OLG Saarbrücken hat entschieden, dass eine Klausel in den AGB eines Autohändlers unwirksam ist, wenn der Käufer an die Bestellung eines Fahrzeugs (Angebot) mehr als acht Wochen gebunden ist, ohne dass innerhalb dieser Zeit der Verkäufer das Angebot annehmen muss. Für die Bestimmung der jeweiligen Annahmefrist (vgl. § 147 Abs. 2 BGB) seien drei Komponenten zu berücksichtigen, nämlich die Beförderungszeit des Antrags, die Überlegungsfrist des Antragsempfängers sowie die Beförderungszeit der Annahme. Gemessen an diesen Voraussetzungen ist eine Frist von mehr als einem Monat als bei weitem zu lang anzusehen. Die Beförderungszeit von Antrag und Annahme habe dem normalen Postlauf entsprochen. Die Überlegungsfrist der Insolvenzschuldnerin könne ebenfalls relativ kurz bemessen werden; denn da in der Bestellung die Beschreibung des Fahrzeugs bereits in allen Einzelheiten enthalten gewesen sei, habe davon ausgegangen werden können, dass die Überlegungen, ob das Fahrzeug an den Beklagten veräußert werden soll, bereits mit Ausfüllung des Bestellformulars abgeschlossen gewesen seien. Gründe, die es rechtfertigen würden, hier von einer längeren Überlegungsfrist auszugehen, seien nicht erkennbar gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: Nach Markeneintragung für eine ausländische Firma kann sich Rechtsanwalt aus dem Vertreterverzeichnis löschen lassenveröffentlicht am 9. September 2009
BPatG, Beschluss vom 15.07.2009, Az. 28 W (pat) 167/07
§ 69 Abs. 1, Abs. 4 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der eine nur im Ausland ansässige Firma bei einer Markenanmeldung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt vertritt, nach erfolgter Markeneintragung die Löschung seiner Daten als Vertreter verlangen kann. Grund hierfür sei, dass die Bestellung eines Vertreters nur dann erforderlich sei, wenn an einem amtlichen oder gerichtlichen Verfahren teilgenommen werden solle. Die Adresse eines inländischen Vertreters für etwaige Korrespondenz mit dem Markeninhaber sei nicht erforderlich und finde keine gesetzliche Grundlage.