IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. Juni 2011

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2010, Az. I-20 U 18/10
    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der auf Löschung von unrechtmäßig erlangten Kundendaten gerichtete Unterlassungsantrag hinreichend bestimmt sein muss, was vorliegend durch einen Ausdruck der Kunden- und Lieferantendaten oder aber auch die entsprechenden Daten in elektronischer Form auf einem Datenträger geschehen kann, worauf im Urteil dann Bezug genommen werden kann (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.11.2009, Az. I-20 U 137/09, hier und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2010, Az. I-17 U 167/09, hier). Zu einem zusammenfassenden Zitat des Senats und der Entscheidung im Volltext: (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. Oktober 2009

    OLG Hamburg, Urteil vom 12.12.2007, Az. 5 U 50/07
    §§ 3, 7 Abs. 2 Nr. 2, 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3 UWG

    Das OLG Hamburg hat in diesem Urteil der freenet AG verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Verbraucher unter deren privaten Telefonanschlüssen anzurufen und/oder anrufen zu lassen, um diesen entgeltliche Telekommunikationsdienstleistungen anzubieten, sofern eine vorherige Einwilligung des Verbrauchers zu einem derartigen Werbeanruf nicht vorliegt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. September 2009

    LG Berlin, Beschluss vom 08.09.2009, Az. 27 S 7/09
    §§
    823, 1004 BGB

    Das LG Berlin hat entschieden, dass die Abmahnung eines Forumbetreibers, um in seinem Diskussionsforum „unbewiesene, falsche Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen“ auf eine bestimmte Person zu unterlassen, nicht ausreichend ist. Vielmehr müsse der Verstoß so konkret bezeichnet sein, dass dem Forumsbetreiber eine Entfernung möglich sei. Im vorliegenden Fall war dies nicht gegeben. (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. Juli 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 14.05.2009, Az. 4 U 192/08
    § 7 Abs. 2 Nr. 3, 8 Abs. 3 Nr. 3, 12 UWG,
    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Klageantrag, auch wenn er sich im Kern und nur leicht modifiziert auf die Wiedergabe des Gesetzeswortlauts beschränkt, hinreichend bestimmt sein kann. Der Kläger war ein Verbraucherschutzverband, der in der nach § 4 Unterlassungsklagengesetz geführten Liste als qualifizierte Einrichtung eingetragen war. Die Beklagte befasste sich mit Leistungen des Direktmarketings und unterhielt einen Telemediendienst mit der Internetadresse … . Am 8. November 2007 sandte die Beklagte an die Verbraucher Roland X. und Lars L. eine Werbemitteilung. Der Kläger forderte die Beklagte erfolglos zur Unterlassung auf. (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Juni 2009

    LG Bamberg, Urteil vom 31.07.2008, Az. 3 S 33/08
    § 812 Abs. 1 S. 1 BGB

    Das LG Bamberg hat festgestellt, dass eine Zahlung, auch wenn sie vorbehaltlos und widerspruchslos erfolgt, nicht geeignet ist, einen ungültigen Vertrag zu bestätigen und damit zur Wirksamkeit zu verhelfen. Der Kläger hatte im vorliegenden Fall einen Anzeigenvertrag mit dem Beklagten geschlossen. Allerdings wurde nach Ansicht des Gerichts bei der Einigung über den Vertragsschluss der Vertragsinhalt nicht hinreichend bestimmt, denn zum Leistungserfolg eines Anzeigenvertrags gehöre auch die Werbewirksamkeit der vereinbarten Maßnahmen. Weder die Auslieferungsstellen noch das Verbreitungsgebiet sei ausreichend beschrieben und umrissen worden. Damit sei der Vertrag ungültig, weil über wesentliche Bestandteile des Vertrags keine Einigung erzielt worden sei. Trotzdem zahlte der Kläger das verlangte Entgelt. Dies sei jedoch nicht als Bestätigungshandlung aufzufassen, denn eine solche Handlung müsse ihrerseits die wesentlichen Bestandteile des Vertrags enthalten. Die Bestimmtheit des Verteilungsgebietes habe jedoch weiterhin gefehlt, so dass der Beklagte das Geld zurückzuzahlen habe. Er habe den Betrag ohne Rechtsgrund erhalten, der Mangel des Vertrages habe nicht geheilt werden können.

  • veröffentlicht am 25. August 2008

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG München, Urteil vom 26.06.2008, Az. 29 U 2250/08
    §§
    1, 5 UKlaG, 12 Abs. 1 Satz 2 UWG, 307, 305,312 c, 312 d 346, 357, 126 b BGB

    Das OLG München hat sich in diesem Urteil mit drei Wettbewerbsverstößen auf der Internethandelsplattform eBay auseinandergesetzt. Dabei stellte sich auch die Frage, ob die Formulierung „Das Rückgaberecht besteht entsprechend § 312 d Abs. 4 BGB unter anderem nicht bei Verträgen • zur Lieferung von Waren, …“ für Verbraucher hinreichend transparent ist. Dies wurde verneint mit der Begründung, auf Grund der Kombination der Wendungen „entsprechend“ und „unter anderem“ könnten die verwendeten AGB des Onlinehändlers dahingehend ausgelegt werden, dass über die in der Klausel aufgeführten drei Ausschlussfälle hinaus ein Ausschluss des Rückgaberechts auch in weiteren Fällen vereinbart werde, die nicht näher spezifiziert sind und die von der Beklagten im Einzelfall geltend gemacht werden könnten. Selbst wenn dem Verbraucher die Vorschrift des § 312 d Abs. 4 BGB präsent sein sollte, verblieben ernsthafte Zweifel, ob mit der Wendung „unter anderem“ nur die in der Klausel nicht wiedergegebenen Ausschlussfälle gemäß § 312d Abs. 4 Nr. 4 bis Nr. 6 BGB gemeint seien oder auch andere Fälle, weil es am Anfang von § 312 d Abs. 4 BGB heißt: „soweit nicht ein anderes bestimmt ist“.

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