IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 13. Juni 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 22.01.2009, Az. I ZR 30/07
    § 5 Abs. 2, § 15 Abs. 1, 2 und 4 MarkenG, §§ 3, 4 Nr. 10 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass fremde Unter nehmenskennzeichen als Keyword bei Google zu Werbezwecken verwendet werden können, wenn bei der folgenden Übersicht der Suchergebnisse das Unternehmen des so Werbenden in einem deutlich als solches erkennbaren Anzeigenbereich erscheint. Die Beklagte (der negativen Feststellungsklage) führte die Firma „Beta Layout GmbH“. Ebenso wie die Klägerin stellte sie Leiterplatten her und vertrieb diese über das Internet. Die Klägerin meldete den Begriff „Beta Layout“ bei der Internetsuchmaschine Google als sogenanntes Schlüsselwort (Keyword) für ihr Unternehmen an. Dies hatte zur Folge, dass bei Eingabe dieses Begriffs durch einen Internetnutzer in die Suchmaske der Suchmaschine Google rechts neben der Trefferliste unter der Rubrik „Anzeigen“ eine Werbeanzeige der Klägerin eingeblendet wurde (AdWord-Anzeige). In der Anzeige selbst wurde das Zeichen „Beta Layout“ nicht verwendet. Neben dem Hinweis auf das Warenangebot der Klägerin für „PCB-Leiterplatten-PWB“ war ein elektronischer Verweis (Link) zu ihrem Internetauftritt unter der Adresse www.microcirtec.de geschaltet. Die nach der Eingabe von „Beta Layout“ erscheinende Internetseite sah wie folgt aus: (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. Juni 2009

    Mit einigem Aufsehen hatte Nokia einen dem iTunes-Store von Apple vergleichbaren „Ovi Store“ gelauncht, dabei aber wohl vergessen, auf die Beta-Version des Vorhabens hinzuweisen und sich somit vermeidbare Kritik der Internetgemeinde eingehandelt in Hinblick auf den Nutzen und die Geschwindigkeit der Suchfunktion, fehlende Erkennbarkeit von JavaApplets / native Symbian-Software oder fehlende Programmkategorien, wie golem berichtet (JavaScript-Link: golem). In dem Ovi-Store sollen sich, so golem in der ursprünglichen Nachricht, neben Symbian-Applikationen auch Videos und Podcasts sowie standortbasierte Dienste finden. Der Shop könne entweder mit einem normalen Webbrowser oder mit einem Symbian-Smartphone besucht werden. Für den Zugriff auf den Softwareshop vom Mobiltelefon aus müsse beim ersten Zugriff auf store.ovi.com eine entsprechende Software auf das Symbian-Smartphone installiert werden. Wie auch beim Apple-Vorbild erhielten die Softwareanbieter 70 Prozent der Umsätze, die übrigen 30 Prozent behalte Nokia als Shopbetreiber ein.

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